ISMEA fördert Junglandwirte
Junglandwirte erhalten ab 22. April erneut die Möglichkeit, über die ISMEA-Förderschiene „Generazione Terra“ vergünstigte Darlehen und Beiträge für den Kauf von Grundstücken zu beantragen.
Bei der Förderung handelt es sich in erster Linie um ein zinsvergünstigtes Darlehen von bis zu 1,5 Millionen Euro. Die Rückzahlung erfolgt über eine Laufzeit von 15 bis 30 Jahren, wobei eine tilgungsfreie Zeit von bis zu zwei Jahren möglich ist. Liegt der Kaufpreis über 300.000 Euro, kauft das Institut ISMEA das Grundstück an und weist es dem Antragsteller unter Eigentumsvorbehalt zu. Liegt der Kaufpreis darunter, erfolgt die Abwicklung über ein klassisches Hypothekardarlehen. Unterschieden wird weiterhin zwischen der Erweiterung eines bestehenden Betriebes und der Neugründung durch einen Junglandwirt.
- Betriebserweiterung: Wer einen Betrieb erweitern möchte, muss unter 41 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren einen Betrieb führen sowie als direkt bewirtschaftender Landwirt (CD) oder professioneller Landwirt (IAP) beim Sozialfürsorgeinstitut INPS/NISF versichert sein.
- Betriebsneugründung: Junglandwirte, die einen neuen Betrieb gründen, können neben dem Darlehen auch eine Erstniederlassungsprämie von bis zu 100.000 Euro für den Ankauf von Grundstücken beantragen. Voraussetzung ist, dass die Betriebsgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt und dass entsprechende fachliche Qualifikationen vorliegen. Antragsteller unter 41 Jahren mit entsprechender Berufserfahrung können die Förderung in vollem Umfang nutzen. Junglandwirte unter 35 Jahren ohne Berufserfahrung, aber mit entsprechendem Studienabschluss, können ebenfalls davon profitieren, wobei das Darlehen in diesem Fall auf 500.000 Euro begrenzt ist.
Bedingungen für die Finanzierung
Für die Rückzahlung des Darlehens wird ein fixer Zinssatz angewandt. Auf den jeweils gültigen EU-Basiszinssatz (Stand 1.1.2026: 2,19 %) werden 0,05 Prozent Verwaltungskosten sowie ein Risikozuschlag zwischen 0,6 und 2,2 Prozent aufgeschlagen. Für Betriebsgründer beträgt dieser Zuschlag grundsätzlich 2,2 Prozent. Nach fünf Jahren besteht die Möglichkeit, eine Neubewertung des Zinssatzes zu beantragen. Nicht gefördert werden Grundstückskäufe zwischen Ehegatten sowie Verwandten bis zum zweiten Grad. Von den insgesamt 120 Millionen Euro sind 50 Millionen Euro für Mittel- und Norditalien vorgesehen, davon wiederum fünf Millionen Euro für Antragsteller aus Gemeinden in Berggebieten und strukturschwachen Gebieten. Die Anträge können von 22. April bis 19. Juni 2026 bzw. bis zur Erschöpfung der verfügbaren Gelder über das Portal https://strumenti.ismea.it/ eingereicht werden. Für den Antrag sind verschiedene Unterlagen notwendig, darunter eine Notarerklärung zu eventuellen Belastungen auf dem Grundstück und das Verkaufsangebot des Verkäufers. Der Verkäufer muss in den Prozess miteinbezogen werden und bestimmte Unterlagen einreichen.
Mehr Infos gibt es bei der Bauernbund- Betriebsberatung (Tel. 0471 999244, E-Mail: karl.gumpold@sbb.it).
Mit einer neuen Förderung unterstützt ISMEA im Jahr 2026 gezielt die Verbesserung der Sicherheit bei land- und forstwirtschaftlichen Traktoren. Gefördert werden Nachrüstungen an bestehenden Fahrzeugen. Im Mittelpunkt stehen konkrete Sicherheitsmaßnahmen, die einfach nachrüstbar sind und den aktuellen Standards entsprechen. Dazu zählen insbesondere:
- Systeme zum sicheren Aufstellen des Überrollbügels;
- Warnsysteme bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt;
- Warnsysteme beim Verlassen des Fahrersitzes ohne aktivierte Handbremse;
- Kamera-Systeme (z. B. Rückfahrkamera mit Warnsignal);
- Neigungsmesser (Inklinometer) zur Vermeidung von Umstürzen.
Mehrere dieser Maßnahmen können kombiniert werden. Wichtig ist jedoch, dass alle Arbeiten auf einem einzigen Traktor, im Rahmen eines einzigen Eingriffs und durch eine autorisierte Werkstatt umgesetzt werden. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 80 Prozent der anerkannten Kosten, wobei der maximale Beitrag auf 2.000 Euro pro Betrieb begrenzt ist. Die Beihilfe wird im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährt (max. 50.000 € im Dreijahreszeitraum, Details dazu im De-minimis-Infoblatt auf „mein SBB“). Voraussetzung ist die Eintragung im Handelsregister als landwirtschaftlicher Betrieb oder landwirtschaftlicher Dienstleister, eine Tätigkeit im Bereich Landwirtschaft oder Forstwirtschaft (ATECO 01 oder 02) und die Eintragung beim INPS/NISF (Bauernversicherung) bzw. INAIL, sofern gesetzlich erforderlich (z. B. bei Beschäftigung von Mitarbeitern). Nebenerwerbsbetriebe ohne landwirtschaftliche INPS/NIFS-Position sind daher nicht förderfähig.
Antrag läuft über Werkstatt
Eine Besonderheit ist, dass der Antrag nicht direkt vom Landwirt, sondern über eine Werkstatt (Soggetto proponente) eingereicht wird. Die Werkstatt muss sich auf der Plattform registrieren und die Unterlagen (Eigenerklärungen des Landwirts und ein entsprechendes Angebot) zunächst bis 15. Mai hochladen (Preconvalida) und anschließend ab 19. Mai (und bis spätestens 29. Mai) endgültig einreichen (Convalida). Da die Mittel auf zehn Millionen Euro begrenzt sind, sollte man den Antrag frühzeitig einreichen (maßgeblich ist der Zeitpunkt der „Convalida“ ab dem 19. Mai 2026). Interessierte Betriebe sollten daher frühzeitig Kontakt zu einer Werkstatt oder einem Händler aufnehmen.