Jetzt um EU-Prämien ansuchen
Die Gesuche um Umweltprämien, Prämien für den ökologischen Landbau, Ausgleichszulagen und Betriebsprämien können ab Anfang Februar über die Bauernbund Service GmbH gestellt werden.
Mit dem Jahr 2022 folgt nach der Umsetzung der EU-Agrarreform 2014–2020 das zweite von zwei Übergangsjahren. Der Großteil der Antragsteller von Umweltprämien und Prämie für den ökologischen Landbau hat mit Jahresende 2020 die sechsjährige Verpflichtung abgeschlossen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, in den von der EU vorgesehenen Übergangsjahren 2021 und 2022 zwei Verpflichtungsjahre einzugehen.
Keine Erstansuchen für Prämien mit zweijähriger Verpflichtung
Eine Übersicht über die einzelnen Prämien bietet die nebenstehende Tabelle. Wichtig zu beachten ist dabei: Für die Prämien mit einer zweijährigen Verpflichtung (Umweltprämien und Prämien für ökologischen Landbau) ist ein Erstansuchen 2022 nicht möglich.
Abwicklung der Prämienansuchen
Alle Landwirte, welche im Vorjahr Anträge zu Umweltprämie, Ausgleichszulage, Prämie für den ökologischen Landbau, Betriebsprämie und gekoppelten Tierprämien eingereicht haben, werden von der Bauernbund Service GmbH zwischen Anfang Februar 2022 und Ende April 2022 zu einem Beratungsgespräch über die Antragsvorbereitung bzw. -einreichung teils über Telefon, teils mittels Sprechstunden im Büro per SMS, Telefon oder über das Portal „mein SBB“ eingeladen.
Die Form der Abwicklung hängt von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab. Die Anträge müssen im Fall der telefonischen Abwicklung aber im Frühjahr – sobald es die Umstände erlauben – noch vom Antragsteller unterschrieben und bei der Zahlstelle eingereicht werden. Dazu werden alle Antragsteller zu gegebener Zeit informiert. Eine reibungslose Abwicklung der sehr umfangreichen Prämienaktion kann nur funktionieren, wenn die vorgeschlagenen Termine auch eingehalten werden.
Beim Termin vorzulegen sind ein gültiges Erkennungsdokument (Personalausweis) und – falls die Bank gewechselt wurde – die Bestätigung der neuen Bank zum neuen IBAN-Code. Die Anträge dürfen nur dann eingereicht werden, wenn bei den zuständigen Ämtern der LAFIS-Flächenbogen aktualisiert wurde.
Tierhaltung: Vieh-Anzahl selbst ermitteln
Wichtig: Falls der Antragsteller Tiere auf einem anderen Betrieb eingestellt hat, benötigt man einen Vertrag der überbetrieblichen Zusammenarbeit, damit die Viehbesätze für beide Betriebe korrekt berechnet werden können.
Alle Bewirtschafter von Almflächen müssen die Almtiere digital über das Online-Portal „myCIVIS“ der Autonomen Provinz innerhalb der vorgesehenen Fristen melden.
Eine Übersicht zu den Prämien finden Sie ab Freitag in der Ausgabe 2 des „Südtiroler Landwirt“ vom 4. Februar auf Seite 32 oder online auf „meinSBB“.