Junglandwirte: Ansuchen eingeschränkt

Im Jänner und Februar 2021 kann das Landesamt für bäuerliches Eigentum bis auf wenige Ausnahmen keine neuen Gesuche um die Erstniederlassungsprämie entgegennehmen. Das teilt das Amt auf Anfrage mit.

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Junglandwirte müssen sich gedulden: Bis zumindest Ende Februar ist es nämlich nicht möglich, neue Gesuche um die Erstniederlassungsprämie für Junglandwirte beim zuständigen Landesamt für bäuerliches Eigentum einzureichen. Grund dafür ist der Umstand, dass die entsprechende Finanzierung von der zuständigen EU-Behörde noch nicht genehmigt wurde. 

Ausnahmen gibt es für Junglandwirte, die unmittelbar (also innerhalb Ende Februar) das 41. Lebensjahr vollenden oder für jene, die die Mehrwertsteuerposition in der Landwirtschaft im Jänner oder Februar 2020 eröffnet haben. 
Sobald die Ansuchen für alle Junglandwirte wieder möglich sind, werden wir darüber berichten. Mehr Informationen gibt es in der Zwischenzeit beim Landesamt für bäuerliches Eigentum unter Tel. 0471 415030 oder der E-Mail-Adresse baeuerliches.eigentum@provinz.bz.it.

 

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