Kinderhortbeitrag „BONUS NIDO“
Bis zum dritten Lebensjahr des Kindes können Eltern um die Kleinkinder-Betreuungsprämie „bonus nido“ ansuchen.
Zudem wird dieser Beitrag auch für die Betreuungen des Kindes zu Hause gewährt, sollte eine schwere chronische Erkrankung vorliegen, welche es unmöglich macht, eine Kleinkinderbetreuung zu besuchen. In diesem Fall muss ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Kinderarztes beigelegt werden. Der Bonus wird dann in einer einmaligen Zahlung entrichtet. Das Kind muss mit den Eltern bzw. dem Elternteil zusammenleben. Wichtig: Der „bonus nido“ gilt auch, wenn das Kind von einer Tagesmutter betreut wird. Die Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen, wachsen, leben“ ist für den Dienst akkreditiert.
Die Anhebung des Bonus 2024 gilt für Geburten ab 1. Jänner 2024 bis zu einem ISEE-Wert von 40.000 Euro und falls ein weiteres Kind unter zehn Jahren in der Familie vorhanden ist.
