Kollektivvertrag verabschiedet

Ende Mai ist nach längeren, zähen Verhandlungen der gesamtstaatliche Kollektivvertrag für landwirtschaft­liche Arbeiter erneuert worden. Er sieht unter anderem Lohnerhöhungen von insgesamt 4,7 Prozent für zwei Jahre vor. Damit bleibt die Kaufkraft der Arbeitnehmer erhalten.

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Der gesamtstaatliche Kollektivvertrag der landwirtschaftlichen Arbeiter war mit Jahresende 2021 verfallen und musste demnach von den Sozialpartnern erneuert werden. 

Nachdem die Gewerkschaften insgesamt 5,5 Prozent für den Zeitraum von zwei Jahren forderten, einigte man sich abschließend auf 4,7 Prozent. Obwohl die Gehaltserhöhungen für den Zweijahreszeitraum vollständig festgelegt wurden, behalten sich die Parteien das Recht vor, sich im September 2023 zu treffen, um etwaige Unterschiede zwischen den vereinbarten Erhöhungen und der Inflationsentwicklung zu bewerten. Eine Nachbesserung innerhalb des Zeitraums wird es hingegen nicht geben. 

Was im neuen Kollektivvertrag enthalten ist

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Lohnerhöhung von drei Prozent ab 1. Juni 2022, diese gilt auch als Ausgleich für das erste Halbjahr 2022;
  • Lohnerhöhung von 1,2 Prozent ab 1. Januar 2023;
  • Lohnerhöhung von 0,5 Prozent ab 1. Juni 2023;
  • Flexibilität: Mit den Landeskollektivverträgen können besondere Modalitäten für die Anwendung der Arbeitszeit vorgesehen werden. Dies gilt unter anderem auch für den Urlaub auf dem Bauernhof,  die soziale Landwirtschaft und für Direktvermarkter; 
  • auf provinzialer Ebene können Einstellungsprogramme, mit dem Ziel die Beschäftigung zu stabilisieren sowie die Bindung von Arbeitnehmern zu fördern, eingeführt werden; 
  • Landeskollektivverträge können für Arbeitnehmer, die verschiedene Tätigkeiten im Jahr ausführen, spezifische Profil- und Lohneinstufungen vorsehen. 

Abgewendet werden konnten die Forderung nach Betriebsabkommen und Gewerk­schaftsversammlungen in den Betrieben. Die Änderungen gelten für landwirtschaftliche Arbeiter im gesamten Staatsgebiet. Die Lohn­tabellen wurden entsprechend angepasst.

Bauernbund: „Ergebnis ist ein fairer Kompromiss“

Josef Haller, Mitglied der Geschäftsleitung im Südtiroler Bauernbund, nahm in der Delegation der Arbeitgeber (Confagricoltura) an den Kollektivvertragsverhandlungen teil. Er berichtet: „Das Klima der Verhandlungen, die fast sechs Monate dauerten, war von großer Unsicherheit geprägt, welche die aktuelle Wirtschaftsphase auf nationaler und internationaler Ebene kennzeichnet. Die Inflationsentwicklung und Referenzindikatoren machten große Sorgen.“

Während die Arbeitgeberseite auf mehr Flexibilität für die Betriebe pochte und diese zum Teil erreichte, wollte die Gegenseite gewerkschaftliche Betriebsabkommen einführen und die landwirtschaftlichen Fixarbeiter im gleichen sozialen Fürsorgesystem wie die landwirtschaftlichen Angestellten bringen. 

„Aus der Sicht der Arbeitgebervertreter war die Fragestellung zu beantworten, ob man versucht, trotz Kostendruck und steigender Inflation einen Kompromiss mit den Arbeitnehmervertretern zu finden“, betont Haller. 

Einerseits gewähre man mit dem neuen Vertrag den Arbeitnehmern zumindest teilweise die Kaufkrafterhaltung, andererseits seien Lohnerhöhungen zusätzliche Kosten für Betriebe. „Diese sind vor allem in dieser Teuerungsphase schmerzhaft. Zudem ist zu berücksichtigen, dass ein Ende der Inflationstendenzen in den nächsten Monaten nicht zu erwarten ist“, erklärt Haller.

Den ganzen Bericht finden Sie ab Freitag in der Ausgabe 11 des „Südtiroler Landwirt“ vom 10. Juni ab Seite 31, online auf „meinSBB“ oder in der „Südtiroler Landwirt“-App.

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