LAFIS-Flächen neu abgegrenzt

Die landwirtschaftlichen Kulturflächen im LAFIS werden in den kommenden Monaten landesweit überprüft. Betroffen sind rund 7.000 Betriebe. Grundlage ist die neue Referenzparzelle der AGEA-Koordinierungsstelle in Rom. Im folgenden Beitrag erklärt die Landeszahlstelle, was auf die Grundbesitzer zukommt.

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In den kommenden Monaten werden die Abgrenzungen der landwirtschaftlichen Flächen im Land- und forstwirtschaftlichen Informationssystem LAFIS im gesamten Gebiet der Provinz Bozen überprüft und aktualisiert. Die Arbeiten führen die zuständigen Ämter der Abteilungen Landwirtschaft und Forstdienst durch. Die Abteilung Forstdienst konzentriert sich vor allem auf die kartierten Almflächen. Fast jede Almfläche Südtirols muss bearbeitet werden. Teilweise finden die Erhebungen auch direkt vor Ort statt. Dabei werden auch die Grünlandflächen jener Betriebe kontrolliert, die über Almflächen verfügen. Die Maßnahme ist notwendig, weil die Agentur für die Zahlungen in der Landwirtschaft (AGEA) bzw. deren Koordinierungsstelle in Rom eine neue Referenzparzelle erstellt und konsolidiert hat. Die europäischen Rechtsvorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verpflichten die Mitgliedstaaten, die förderfähigen landwirtschaftlichen Flächen festzulegen. Daraus ergibt sich auch die maximal förderfähige Fläche. Nach staatlichem Recht ist für die Abgrenzung der landwirtschaftlichen Flächen die AGEA-Koordinierungsstelle in Rom zuständig.

Die neue Referenzparzelle NPR
Die neue Kartengrundlage der AGEA-Koordinierungsstelle beschreibt die Landnutzung im gesamten Staatsgebiet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der landwirtschaftlichen Nutzung. Die Analyse erfolgte teilautomatisch anhand von Luftbildern und Sentinel-Satellitenbildern. Die staatliche Landnutzungskarte deckt das gesamte Staatsgebiet ab und umfasst verschiedene thematische Ebenen, darunter Vegetation, städtische Gebiete und Bauwerke, Straßen und Eisenbahnen, nicht bebaubare Flächen, Wälder, Gewässer, sogenannte ­Taraflächen – also bestockte oder versteinerte Flächen – sowie alle Kulturartgruppen. Dazu gehören Wiesen, Weiden, Ackerland und Dauerkulturen wie Obst- und Weinbau. Bisher gab es die Referenzparzelle, für welche die Feldstücke desselben Landwirts mit gleicher Kulturartgruppe zusammengefasst wurden. Die Feldstücke im LAFIS (Abb. 1) sind die grundlegende Flächeneinheit eines landwirtschaftlichen Betriebs. Sie haben eine einheitliche Nutzung, also dieselbe Anbaukultur, und werden vom selben Betrieb bewirtschaftet. Sie folgen jedoch nicht den Katastergrenzen. Die neue Referenzparzelle ist nicht mehr an den einzelnen Betrieb gebunden. Sie entsteht durch die Auswertung von Luftbildern und Satellitenbildern. Physische Elemente wie Straßen, Flüsse, Wälder dienen dabei als Abgrenzung. Diese neue Methode hat in einigen Fällen zu Abweichungen gegenüber der bisherigen, manuell vorgenommenen Bodenklassifizierung geführt. In den Beitragsansuchen muss die angegebene Hauptnutzung des Feldstücks – zum Beispiel Wiese, Ackerbau, Obstbau – mit den Angaben der neuen Referenzparzelle übereinstimmen. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) ist ein einheitliches nationales geografisches Register. Es enthält die kartografische Darstellung und die eindeutige Identifizierung jeder landwirtschaftlichen Fläche, also jedes Feldstücks. Damit werden die Förderzahlungen im Rahmen der GAP verwaltet, kontrolliert und überwacht. Die Grundeinheit des LPIS ist die neue Referenzparzelle (Abb. 2). Sie bestimmt die Landnutzung und die maximal zulässige Fläche, kurz MEA.

7.000 Betriebe ­betroffen
Landesweit sind rund 7.000 landwirtschaftliche Betriebe von der Überprüfung und möglichen Anpassung der LAFIS-Flächen betroffen. In vielen Fällen wird es dadurch zu Änderungen kommen. Teilweise können auch förderfähige Flächen reduziert werden. Einige Betriebe werden im Zuge der Überprüfung direkt kontaktiert und aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen zu melden. Unabhängig davon erhalten alle Betriebe eine Mitteilung über die Protokollierung ihres aktualisierten Betriebsbogens. Danach haben sie 30 Tage Zeit, um gegebenenfalls Einwände einzureichen. Die Auszahlungen für das Landwirtschaftsjahr 2025 erfolgen auf Grundlage der neuen Referenzparzelle. Wurde ein Betrieb zum Zeitpunkt der Auszahlung noch nicht überprüft, kann es später zu Rückforderungen kommen. Das gilt dann, wenn bei der Aktualisierung eine Reduzierung der förderfähigen Fläche festgestellt wird.  

Abb. 1: Feldstücke von 2 Betrieben im LAFIS

Abb. 2: Neue Referenzparzellen 
Gleiche Kulturartgruppe wird unabhängig vom Betrieb zusammengefasst („physische Grenze“), z. B. -verschiedene Ackerkulturarten oder Wiesen von unterschiedlichen Bewirtschaftern.

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