LAFIS-Flächen werden angepasst
Rund 7.000 landwirtschaftliche Betriebe in Südtirol sind von der Neuausrichtung der LAFIS-Flächen betroffen. Bei einem Webinar des Südtiroler Bauernbundes und der Landesverwaltung wurden die Vorgangsweise, mögliche Auswirkungen auf Förderungen und die Möglichkeiten zur Gegendarstellung erläutert.
Die landwirtschaftlichen Flächen im Land- und forstwirtschaftlichen Informationssystem LAFIS müssen an die neue nationale Referenzparzelle (NPR) angepasst werden (siehe dazu Artikel im „Südtiroler Landwirt“ vom 15. Mai 2026). Grundlage dafür sind europäische und staatliche Vorgaben zur einheitlichen Ermittlung der förderfähigen Landwirtschaftsflächen. Insgesamt sind in Südtirol rund 7.000 Betriebe betroffen. Besonders bei Wiesen, Weiden und Almen können sich Änderungen ergeben, die auch Auswirkungen auf die Förderzahlungen haben. Die neue Referenzparzelle wurde von der AGEA-Koordinierungsstelle in Rom auf Grundlage von Luft- und Satellitenbildern erstellt. Dabei kamen auch automatisierte Auswertungsverfahren und künstliche Intelligenz zum Einsatz. Anders als bisher orientiert sich die Abgrenzung nicht an einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben, sondern an der tatsächlichen Landnutzung und an physischen Grenzen wie Straßen, Flüssen, Wäldern. Die neue Kartengrundlage bildet unter anderem Wiesen, Weiden, Ackerflächen, Dauerkulturen, Wald, nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen ab. Südtirol behält sein bestehendes LAFIS-System bei, muss dessen Flächenangaben jedoch mit der neuen staatlichen Grundlage in Einklang bringen. Wie beim Webinar betont wurde, handelt es sich um eine verpflichtende Anpassung, die weder die Landesverwaltung noch der Südtiroler Bauernbund vermeiden können.
Zwei Gruppen von Betrieben
Die rund 7.000 betroffenen Betriebe werden unterschiedlich behandelt. Bei etwa 5.000 Betrieben, vor allem mit Wiesen und Weiden ohne Tara-Flächen bzw. mit bis zu 20 Prozent Tara-Flächen (eine Tara-Fläche ist eine
unproduktive Fläche, etwa bestockt, verstraucht, versteinert), erfolgt die Anpassung von Amts wegen durch die Landesverwaltung, teilweise unter Einbindung externer Dienstleister. Die Bewirtschafter erhalten anschließend eine Mitteilung über die vorgenommenen Änderungen. Bei den übrigen rund 2.000 Betrieben handelt es sich vorwiegend um Betriebe mit Almflächen beziehungsweise Wiesen und Weiden mit höheren Tara-Flächen von 50 oder 70 Prozent. Hier übernehmen die örtlichen Forststationen die Überprüfung. Die Anpassungen werden möglichst gemeinsam mit den Bewirtschaftern überprüft. Wird der neue LAFIS-Flächenbogen dabei unterschrieben, erfolgt keine zusätzliche Mitteilung. Andernfalls werden die Änderungen schriftlich mitgeteilt.
Förderfähige Flächen können sinken
Durch die wesentlich genauere Abgrenzung können sich die bisher im LAFIS eingetragenen Flächen verändern. Beispielsweise werden Straßen, Wege, Gebäude oder bestockte Bereiche genauer erfasst. Flächen, die bisher als Wiese oder Weide eingestuft waren, können teilweise als Wald ausgewiesen werden. Umgekehrt sind auch Flächenzuwächse möglich, wenn landwirtschaftlich genutzte Bereiche bisher nicht vollständig berücksichtigt wurden. Besonders große Veränderungen werden auf den Almen erwartet. Dort liegt die letzte umfassende Erhebung rund zehn Jahre zurück. Inzwischen haben sich manche Flächen durch Verbuschung und zunehmende Bestockung verändert. So kann beispielsweise eine bisher mit 20 Prozent Tara eingestufte Weide künftig einen Abzug von 50 Prozent aufweisen. Wenn man bedenkt, dass die Betriebsprämie rund 140 Euro je Hektar beträgt und unter bestimmten Voraussetzungen rund 50 Euro je Hektar für die Ökozertifizierung (Bio-Prämie) hinzukommen, wird klar, dass erhebliche Einbußen entstehen können, falls größere förderfähige Almflächen wegfallen. Auch auf die Berechnung der Erschwernispunkte, die Einhaltung von Mindestflächen und den anrechenbaren Viehbesatz können sich Flächenänderungen auswirken. Dadurch könnten in Einzelfällen weitere Fördervoraussetzungen betroffen sein. Für viele Talbetriebe dürften sich die Auswirkungen hingegen auf kleinere Flächenkorrekturen beschränken.
Keine Sanktionen bei eventuellen Rückforderungen
Eine wichtige Frage im Webinar betraf bereits ausbezahlte Förderungen. Nach den dort gegebenen Auskünften hat der italienische Staat schriftlich festgelegt, dass bei eventuellen Rückforderungen keine zusätzlichen Sanktionen zur Anwendung kommen. Die neuen Flächenabgrenzungen können bereits bei den Förderungen für 2026 und bei den kommenden Förderkampagnen berücksichtigt werden.
Gegendarstellungen sind möglich
Die neuen Abgrenzungen beruhen überwiegend auf Orthofotos aus dem Jahr 2023. Da die Auswertung teilweise automatisiert erfolgte, können Fehlinterpretationen nicht ausgeschlossen werden. Auch Veränderungen, die seither durch Entbuschungen oder andere Verbesserungsmaßnahmen entstanden sind, sind nicht zwangsläufig erfasst. Die Referenten des Webinars betonten deshalb, dass fehlerhafte Flächeneinstufungen berichtigt werden können. Dazu bedarf es einer schriftlichen Stellungnahme, die – belegt mit Fotos (georeferenziert), Videos, usw. – eine andere Situation darlegt. Die oben genannten Bewirtschafter der 5.000 Betriebe mit Wiesen und Weiden ohne Taraflächen bzw. bis zu 20 Prozent Tara-Flächen erhalten eine PEC-Mitteilung mit den Änderungen, einer grafischen Darstellung auf Orthofotos und dem aktualisierten LAFIS-Flächenbogen. Ebenso erhalten die Bewirtschafter von Almflächen, bei denen die Änderung des LAFIS-Flächenbogens von Amts wegen erfolgt ist, eine PEC-Mitteilung. Die PEC-Mitteilung enthält auch alle relevanten Informationen zum Einbringen von Gegendarstellungen. Die Arbeiten sollen bis Ende Jänner beziehungsweise Mitte Februar 2027 abgeschlossen sein, jedenfalls vor Beginn der Förderkampagne 2027. Für die betroffenen Landwirte ist es wichtig, die aktualisierten Flächenangaben sorgfältig zu kontrollieren und mögliche Fehler zeitnah, innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der PEC, bei den zuständigen Stellen aufzuzeigen.