Landeshauptmann informiert über Autonomiereform
Die Autonomiereform war eines der Themen auf der Mai-Sitzung des Landesbauernrates vergangene Woche. Dabei hat Landeshauptmann Arno Kompatscher persönlich die Reform vorgestellt, die auch für die Landwirtschaft von Bedeutung ist.
Dass Südtirol besser dasteht als andere Provinzen, sei vor allem der Autonomie zu verdanken, begann Landeshauptmann Arno Kompatscher seine Ausführungen. Sie erlaube dem Land, eigene Regeln für viele Bereiche zu erlassen. Doch besonders seit der Verfassungsreform 2001 schränkt der Verfassungsgerichtshof unter Berufung auf die „grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik“ die Gesetzgebungskompetenzen der autonomen Provinzen immer weiter ein. Hinzu kam, dass der Verfassungsgerichtshof die staatlichen Kompetenzen als Querschnittskompetenzen interpretierte und damit immer wieder in Bereiche eingegriffen hat, für die eigentlich die Provinzen und Regionen zuständig sind. Das hatte zur Folge, dass zwar nicht der eigentliche Minderheitenschutz eingeschränkt wurde, der Verfassungsgerichtshof aber in vielen Bereichen Gesetze aufgehoben hat. Ein Beispiel ist die Jagd, wo Südtirol eigentlich die primäre Gesetzgebungsbefugnis hat, letzthin aber nur mehr wenige gesetzgeberische Spielräume hatte.
Zuständigkeiten wiederherstellen
Ziel des Landes, das nun zum Greifen nahe ist, war es deshalb, die Zuständigkeiten wiederherzustellen, die durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ausgehöhlt wurden. Zusätzlich sollten die Kompetenzen erweitert und die Autonomie stärker geschützt werden. „Diese Reform bringt bedeutende Fortschritte, auch wenn die Opposition versucht, diese schlecht zu machen“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Die Reform wird zwar nicht alle Probleme lösen, sie ist aber ein wichtiger Meilenstein.“
Neue Kompetenzen kommen dazu
Zukünftig bekommen die beiden autonomen Provinzen Bozen und Trient verlorene Kompetenzen bei Personal (Arbeitsverhältnisse), Urbanistik und öffentlichen Dienstleistungen wieder zurück. Hinzu kommen neue Kompetenzen in den Bereichen Handel, Umweltschutz und Ökosystem und damit – für die Landwirtschaft besonders interessant – Wildtiermanagement einschließlich der Befugnisse der Sicherheitsbehörden, die künftig bei den Landeshauptleuten liegen soll. Eine wichtige Neuerung betrifft die Durchführungsbestimmungen. Sie können künftig eine klärende Rolle zwischen staatlichen und autonomen Zuständigkeiten einnehmen. Wichtig ist auch die Einführung des Einvernehmens-Prinzips: Für Gesetzesentwürfe zur Änderung des Autonomiestatuts muss – nach erster Lesung in beiden römischen Parlamentskammern – das Einvernehmen mit der Region und den beiden autonomen Provinzen eingeholt werden. Zwar kann das Parlament die Änderungen auch ohne Einvernehmen mit absoluter Mehrheit beschließen, aber nur, wenn die Autonomie nicht verschlechtert wird.
Wie geht es nun weiter?
Nach dem grünen Licht durch beide Landtage und den Regionalrat hat auch die Staat-Regionen-Konferenz ihre Stellungnahme abgegeben. Nun muss die 137-Kommission einberufen werden. Danach muss die italienische Regierung den Verfassungsgesetzentwurf als Regierungsentwurf genehmigen. In der Folge wird der Akt der österreichischen Bundesregierung übermittelt, bevor die Reform vom Parlament hoffentlich rasch in doppelter Lesung verabschiedet wird. Bis dahin wird es allerdings noch etwas dauern, und damit auch die Möglichkeit eigener Regelungen im Bereich Wildtiermanagement, auch wenn das Ziel vor Augen ist. Landesobmann Daniel Gasser dankte im Namen des Landesbauernrat Landeshauptmann Arno Kompatscher und den Parlamentariern für ihren Einsatz und lobten die Reform. Sie beinhalte interessante und wichtige Neuregelungen. Bauernbund-Direktor Siegfried Rinner appellierte, die Errungenschaften der Autonomie mehr in die Öffentlichkeit zu bringen. Besonders die jüngere Generation wisse wenig über die Vorzüge der Autonomie und sehe sie als gegeben an. Sie müsse daher mehr erklärt und weitergetragen werden, das sei eine Aufgabe aller.
