Wie soll das künftige Siedlungsgebiet abgegrenzt werden? Diese Frage stellen sich derzeit die Gemeinden im Land. Foto: Südtirolfoto GmbH

Landwirtschafts-Themen einbringen

Viele Gemeinden arbeiten derzeit an den Gemeindeentwicklungsprogrammen. Erste Ergebnisse zeigen, wie wichtig es ist, rechtzeitig die Anliegen und Bedürfnisse der Landwirtschaft einzubringen. Bei einem Bauernbund-Webinar wurden jüngst Beispiele vorgestellt.

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Mit dem Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft definieren die Gemeinden ihre langfristigen Entwicklungsziele, wobei dieses Planungsinstrument für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ausgelegt werden muss. Es stellt eine verbindliche Planungsvorlage und damit die Voraussetzung für die Erstellung des Gemeindeplanes für Raum und Landschaft (Bauleitplans) dar. Neben der künftigen Siedlungsentwicklung und der Abgrenzung von Siedlungszonen wird in diesem Programm unter anderen auch der Bereich Landschaft mit einbezogen. Dabei sei jedenfalls darauf zu achten, dass eventuelle Vorgaben nicht im Widerspruch zur landwirtschaftlichen Tätigkeit stünden, hieß es beim Webinar. Inzwischen haben bereits einige Gemeinden den Entwurf ihres Gemeindeentwicklungsprogramms im Gemeinderat beschlossen und damit eine wichtige Etappe im Planungsverfahren genommen.

Ergebnisse für die Landwirtschaft zum Teil problematisch
Aus Sicht der Landwirtschaft kamen dabei insbesondere beim sogenannten Landschaftsentwicklungsprogramms zum Teil nicht unproblematische Ergebnisse heraus. So wurden bei der Bewertung des aktuellen Landschaftsplans – aber auch mit geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pflege und der Entwicklung von Kulturlandschaften – Vorgaben definiert, die sich mit einer ortsüblichen landwirtschaftlichen Tätigkeit nur schwer vereinbaren lassen. Wenn beispielsweise Flächen zur Renaturierung vorgesehen werden und in den entsprechenden Durchführungsbestimmungen dabei von einer Rückführung landwirtschaftlich genutzter Flächen in einem naturnahen Zustand die Rede ist, gilt es, derartige Vorhaben möglichst zu verhindern oder zumindest sehr kritisch zu hinterfragen. Aber auch bei möglichen Ausgleichsflächen zur Milderung von Umweltauswirkungen infolge von Baumaßnahmen muss davon ausgegangen werden, dass diese wohl zu Lasten der landwirtschaftlichen Nutzflächen gehen werden – zusätzlich zum ohnehin einhergehenden Flächenverbrauch für derartige Baumaßnahmen selbst. Genauso sollten eventuelle künftige Wildruhezonen im Gemeindegebiet gründlich auf ihre Folgen und Auswirkungen auf die Jagd und Waldwirtschaft überprüft werden.

Möglichkeiten zur Mitsprache nutzen
Nachdem im Zuge der Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms ausdrücklich auch die Einbindung der Bevölkerung, aber auch der Interessenvertretungen vorgesehen ist, sollte diese Möglichkeit seitens der Landwirtschaft unbedingt effizient genutzt werden. Hier gilt es, sich bereits rechtzeitig gegen bedenkliche Formulierungen mit negativen Folgen für die Landwirtschaft einzubringen und diese bestenfalls erst gar nicht in die Programmentwürfe einfließen zu lassen. Schlussendlich besteht aber auch noch im Gemeinderat die Möglichkeit, nicht vertretbare Vorgaben zu verhindern bzw. teilweise abzulehnen – vorausgesetzt, die entsprechenden politischen Mehrheiten lassen sich dazu finden.

Mögliche Konsequenzen für Hofstellen
Im Zusammenhang mit der Abgrenzung der zukünftigen Siedlungsgebiete wird häufig auch die Frage der Konsequenzen für Hofstellen aufgeworfen, welche sich entweder innerhalb oder außerhalb einer Siedlungsgrenze ergeben. Dazu sei zunächst vorausgeschickt, dass damit keine relevanten baurechtlichen Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe bzw. geschlossene Höfe einhergehen. Allerdings gelte es – hieß es im Webinar –  zu bedenken, dass innerhalb der Siedlungsgrenzen die Gemeinden künftig sehr autonom Änderungen am Bauleitplan vornehmen und dementsprechend neue Widmungen vorsehen könnten. Für Hofstellen innerhalb des Siedlungsgebietes besteht somit zumindest die theoretische Gefahr, dass künftige Bauflächen insbesondere für Wohnnutzung auch im nahen Umfeld neu ausgewiesen werden könnten. Jedoch bleibt der Gemeinde auch die Möglichkeit, innerhalb des Siedlungsgebietes nicht bebaubare Grün- und Freiflächen ausdrücklich vorzusehen und damit auch langfristig eine bauliche Nutzung zu unterbinden. Nicht jede Fläche innerhalb der Siedlungsgrenzen ist also automatisch als potenzielles Bauland anzusehen. Die bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Ziehung der Siedlungsgrenzen zeigen aber deutlich, dass eine transparente und rechtzeitige Einbindung der betroffenen Grundeigentümer sehr sinnvoll ist und sich damit viele Konflikte und Auseinandersetzungen vermeiden lassen. 

Andreas Mayr

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