SBB begrüßt neues Wolfsgesetz: Kulturlandschaft braucht Schutz

Der Südtiroler Bauernbund begrüßt die Verabschiedung des neuen Landesgesetzes zur Entnahme von Großraubwild. Mit der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ ist ein wichtiges Instrument geschaffen worden, um künftig wirksam auf akute Bedrohungen für die Almwirtschaft zu reagieren.

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„Wir hoffen, dass Problemwölfe, die wiederholt Schafe und andere Nutztiere reißen, künftig auch rasch entnommen werden können“, erklärt Bauernbund-Landesobmann Daniel Gasser. „Diese Entnahmen sind notwendig, um die Weidewirtschaft – und damit einen wesentlichen Teil unserer Kulturlandschaft – abzusichern.“ „Unsere Almen, Wiesen und Weiden sind keine Wildnisgebiete, sondern von bäuerlicher Arbeit geprägte Lebensräume“, betont Gasser. „Ohne eine funktionierende Weidewirtschaft verlieren wir nicht nur landwirtschaftliche Nutzung, sondern auch wertvolle Lebensräume und Artenvielfalt.“ Das aktualisierte Gesetz nennt neben dem Schutz der Tierhaltung auch den Schutz der Biodiversität als Ziel von Entnahmen. Der Bauernbund begrüßt diese Formulierung ausdrücklich, denn sie spiegelt die Realität in den Alpen wider: „In der von Menschen gepflegten Kulturlandschaft kann der Wolf seine Rolle als natürlicher Spitzenprädator nur eingeschränkt erfüllen. Vielmehr ist es der Mensch, der hier für das ökologische Gleichgewicht sorgen muss“, bekräftigt der Landesobmann. Dass unregulierte Wolfspopulationen eine Gefahr für die Biodiversität darstellen können, bestätigen auch internationale Fachleute. In der Maienfelder Erklärung haben Schweizer Biologen und Naturschützer im vergangenen Jahr klar darauf hingewiesen, dass die ungebremste Ausbreitung der Wölfe alpine Weideflächen gefährdet – mit direkten Folgen für die Artenvielfalt.

„Der Schutz unserer Almlandschaft ist praktizierter Naturschutz“, so Gasser weiter. „Die Weidewirtschaft ist seit Jahrhunderten ein bewährtes Instrument zur Erhaltung der Biodiversität. Sie funktioniert aber nur, wenn sie vor realen Bedrohungen wie dem Wolf geschützt wird – und nicht durch ständige Risse, Angst und Schutzmaßnahmen an ihre Grenzen geführt wird. Das war schon immer so – seit der Mensch die Alpen besiedelt hat, erfordert das Zusammenleben mit großen Beutegreifern eine aktive Regulierung. Ohne eine gezielte Bejagung kann es keine Koexistenz geben.“ Der Südtiroler Bauernbund sieht im neu formulierten Gesetz einen wichtigen Schritt in Richtung eines realitätsnahen und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Großraubwild in einer dichtbesiedelten Kulturlandschaft.

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