Maschinenförderung neu geregelt

Kürzlich hat die Landesregierung einige bedeutsame Änderungen der Maschinenförderung beschlossen. Der Beschluss muss erst noch von den zuständigen EU-Behörden bestätigt werden. Daher folgt hier eine erste Übersicht zu den neuen Kriterien.

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Das Wichtigste vorweg: Es gibt weiterhin die Förderung für Mähmaschinen und deren Zusatzgeräte für die Heuernte. Die Förderung für Transporter, zweiachsige Mähgeräte (also Traktoren für die Heuernte bis 5000 kg) und für Aufbauheulader wurde hingegen gestrichen. Auch kann jetzt nicht mehr, wie im vergangenen Jahr, bereits ab 1. Dezember, sondern erst ab 1. Jänner bis 31. März 2022 angesucht werden.

Außenmechanisierung

Die neuen Förderrichtlinien sehen nur noch eine Landesförderung für Mähmaschinen und folgende Zusatzgeräte von Mähmaschinen vor: Bandrechen, Heuwender und Heuschieber. Für den Kauf einer Mähmaschine wird die Förderung alle zehn Jahre gewährt. Die übrigen Bedingungen bleiben wie bisher: Der Betrieb muss mindestens zwei Hektar Wiese oder Wechselwiese bewirtschaften und den Mindest- und Höchstviehbestand einhalten. Die Mindestinvestition beträgt 5000 Euro, gebrauchte Maschinen werden nicht gefördert. 

Es gibt auch Förderungen für überbetrieblich eingesetzte Maschinen, z. B. für gezogene Güllefässer, Sä- und Setzmaschinen oder Heupressen. Bei diesen Maschinen muss der Landwirt fünf Jahre lang jährlich mindestens 40 Arbeitsstunden für Dritte leisten, 15 davon mit der geförderten Maschine.

Wichtig: Zuerst Gesuch einreichen, dann Maschine kaufen!

Mit der Förderung geht der Bauer die Verpflichtung ein, dass er die Maschine ab dem Datum der Endauszahlung fünf Jahre lang nicht verkauft. Sehr wichtig dabei: Die Maschine darf erst gekauft werden, nachdem das Beitragsgesuch ordnungsgemäß eingereicht wurde. Der Ankauf muss spätestens innerhalb 2022 erfolgen, wenn nicht, darf für dieselbe Maschine in den darauffolgenden zwei Jahren nicht mehr angesucht werden.

Innenmechanisierung

Unter dem Begriff Innenmechanisierung sind zum Beispiel Melkanlagen, Milchkühler, Milchtanks, Heugebläse, Heubelüfter, Scheunenkräne, Entmistungen, Güllegeräte und eine Gülleverschlauchungsanlage zu verstehen.Bei diesen Maschinen beträgt der Beitragsprozentsatz immer 30 Prozent. 

Die Anforderungen an die Betriebsgröße und den Viehbesatz sind dieselben wie für die Außenmechanisierung. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 5000 Euro, ausgenommen die Milchkühlanlagen und Milchtanks, für die mindestens 2500 Euro ausgegeben werden müssen. 

Für Melkroboter oder Melkkarusselle betragen die maximal zuschussfähigen Kosten pro Betrieb im 15-Jahres-Zeitraum 40.000 Euro. Werden solche Investitionen im Zuge eines Stallneubaus getätigt und wird dafür über den ländlichen Entwicklungsplan an­gesucht, erhöhen sich diese Kosten auf 80.000 Euro.

Kombinieren mit staatlichen Förderungen

Die Landesförderung kann mit dem sogenannten Sabatini-Zinsbeitrag kombiniert werden. Dafür muss ein Darlehen mit einer maximalen Laufzeit von fünf Jahren aufgenommen werden, der Staat schenkt dann die Zinsen in der Höhe von 2,75 Prozent oder 3,575 Prozent (bei Industriestandard 4.0) pro Jahr auf den Restkapitalbetrag. 

Für die geförderte Maschine darf der maximale Beitragsprozentsatz von 60 Prozent aber nicht überschritten werden. Die Abteilung Betriebsberatung im Bauernbund berät bei Fragen zum Sabatini-Beitrag und übernimmt auch die Abwicklung des Gesuches, Ansprechpartnerin dafür ist Martine Abram (Tel. 0471 999217, E-Mail: martine.abram@sbb.it).

Ebenso kann der Landesbeitrag mit dem für das Jahr 2022 vorgesehenen Steuerbonus von 40 Prozent (für 2021 sind es 50 %) für Maschinen mit dem Industriestandard 4.0 und sechs Prozent (für 2021 sind es 10 %) für die restlichen Maschinen kumuliert werden. 

Abgabe der Gesuche

Wie schon erwähnt, können Gesuche erst ab 1. Jänner 2022 eingereicht werden. Wenn es so weit ist, dann erfolgt die Gesucheinreichung ausschließlich digital, und zwar müssen die Betriebe das Gesuchsformular von der Internetseite des Landes herunterladen, ausfüllen und unterschreiben, einscannen und dann gemeinsam mit einem Kostenvoranschlag sowie einem gültigen Ausweis oder Führerschein als PEC-E-Mail schicken. Alle weiteren Details wird der „Südtiroler Landwirt“ zu gegebener Zeit veröffentlichen. 

 

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