Maschinenförderungen im Überblick

Sind die verschiedenen Förderungen für Investitionen am Hof miteinander kombinierbar bzw. kann man für mehrere Förderschienen gleichzeitig ansuchen? Antworten auf diese häufig gestellten Fragen gibt die Bauernbund-Betriebsberatung im folgenden Beitrag.

Service Förderungen

Gab es früher bei den Förderungen für Maschinen den Landesbeitrag und das zinsbegünstigte Darlehen des Landes, ist nun die Situation komplizierter geworden bzw. können mehrere Förderschienen beansprucht werden. Zur Landesförderung sind im Laufe der Jahre der INAIL-Beitrag, der Sabatini-Zinsbeitrag und letztlich auch noch der Steuerbonus für Neuinvestitionen dazugekommen. 

Es gibt aber kein absolutes Entweder-oder: Teilweise können diese Beiträge auch miteinander kombiniert und die finanzielle Belastung beim Kauf einer Maschine kann gemindert werden.

Weil es oft nicht einfach ist, hier den Überblick zu behalten, werden in der Folge die einzelnen Förderschienen kurz beschrieben und die Kombinationsmöglichkeiten aufgezeigt.

Steuerbonus für Neuinvestitionen: Guthaben über F24 verrechnen

Die neueste dieser Förderungen ist der Steuerbonus für Neuinvestitionen, welcher 2020 auch für Landwirtschaftsbetriebe nutzbar ist. Eigentlich ist diese Maßnahme keine richtige Förderung: Der Betrieb bekommt nämlich nichts ausbezahlt, sondern kann beim Kauf einer Maschine oder eines landwirtschaftlichen Geräts sein Steuerguthaben in der Höhe von sechs Prozent über den Vordruck F24 für fünf Jahre „verrechnen“. 

Wenn die Maschine/das Gerät mit intelligenten, computergesteuerten Techniken ausgestattet ist (sog. Impresa 4.0), beträgt der Steuerbonus sogar 40 Prozent. Darunter können bestimmte Traktoren, landwirtschaftliche Maschinen oder Geräte für die Melk- und Fütterungstechnik sowie die Produktweiterverarbeitung fallen. Es ist empfehlenswert, das verrechenbare Steuerguthaben den notwendigen technischen Aufrüstungskosten zum Erhalt des Steuerbonus in Höhe von 40 Prozent gegenüberzustellen. Da es sich um keinen Beitrag im eigentlichen Sinn handelt, kann der Betrieb dieses Steuerguthaben mit jeder anderen Förderung kombinieren.

Informationen dazu gibt es im „Südtiroler Landwirt“ Nr. 6/2020 auf S. 28, der Text ist auch online unter der Adresse http://bit.ly/steuerbonus2020 abrufbar. Ansprechpartner sind die Mitarbeiter der Abteilung Steuerberatung in den Bezirksbüros des Südtiroler Bauernbundes.

Landesförderung: Seit wenigen Wochen wieder möglich

Mit der erst kürzlich wieder in Kraft ge­tretenen Landesförderung sind Beiträge für einige Maschinen wieder zugänglich. Im Bereich der Außenmechanisierung sind dies Transporter oder zweiachsige Mähgeräte (= Traktor mit Eigengewicht unter 4000 Kilogramm für die Heuernte), Mähmaschinen und ihre Zusatzgeräte (Bandrechen, Heuwender sowie Heuschieber) und Aufbauheulader für Transporter.

Mitglieder von Maschinenringen und zusammengeschlossenen landwirtschaftlichen Betrieben können sich außerdem den Ankauf von Güllefässern (nur mit Schleppschlauch, Acker oder Wieseninjektor), Sämaschinen, Feldspritzen, Setzmaschinen und Heupressen fördern lassen. Im Bereich der Innenmechanisierung betrifft die Förderung Melkanlagen (inkl. Melkroboter), Milchkühler, Milchtanks, Entmistungsanlagen, Güllegeräte, Heubelüfter, Maschinen für die Luftentfeuchtung und Heukräne. Eine genaue Darstellung aller Maschinen und der jeweiligen Förderprozentsätze findet sich in der Bauernbund-Broschüre Investitionsförderungen und in den Merkblättern der Abteilung Landwirtschaft, die im Internet heruntergeladen werden können. Die Förderung beläuft sich in der Außenmechanisierung auf 15 bis 25 Prozent, je nach Erschwernispunkten. In der Innenmechanisierung beträgt sie 25 Prozent. In beiden Fällen sind fünf Prozent mehr Beitrag vorgesehen, wenn der betriebliche Höchstviehbesatz laut Gewässerschutz um 0,2 GVE/ha reduziert wird.

Die Landesförderung kann mit dem Steuerbonus für Neuinvestitionen sowie dem staatlichen Sabatini-Zinsbeitrag kombiniert werden. Das Zeitfenster für die Ansuchen in der Innen- und Außenmechanisierung wurde wegen der Corona-Krise vom 8. Mai auf den 1. Juni verlängert.

Die neue Landesförderung wurde im „Südtiroler Landwirt“ Nr. 5/2020 ab S. 25 beschrieben, der Text ist auch online unter http://bit.ly/investitionen2020 abrufbar. Informationen dazu erhalten Bäuerinnen und Bauern beim Amt für Landmaschinen und biologische Produktion in Bozen, im jeweiligen Bezirksamt für Landwirtschaft oder bei der Abteilung Betriebsberatung des Südtiroler Bauernbundes in Bozen (Tel. 0471 999439).

INAIL-Förderung: Termine wurden auf unbestimmte Zeit verschoben

Das staatliche Unfallinstitut INAIL fördert nun schon seit zehn Jahren den Ankauf von Maschinen, die hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz eine Verbesserung im Betrieb mit sich bringen. Der Betrieb erhält für den Ankauf einer solchen Maschine einen Beitrag von 40 Prozent (auf 80 Prozent des Listenpreises oder wenn geringer auf das Angebot), Junglandwirte sogar 50 Prozent. Dazu müssen landwirtschaftliche Traktoren und Maschinen bestimmte Anforderungen erfüllen, wobei der maximale Beitrag bei 60.000 Euro liegt. 

Der Haken: Nach dem Ausfüllen eines Online-Gesuches muss der Betrieb an einer Ausschreibung (sog. Click-Day) teilnehmen, dabei kommt der Schnellere zum Zug. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass es rund zehn Prozent der Betriebe gelingt, ihr Gesuch zu verschicken, bis die vorgesehenen Finanzmittel erschöpft sind. Aber auch wenn dies erfolgreich war, verstreicht noch ca. ein halbes Jahr, bis die formelle Gesuchprüfung abgewickelt ist und die Maschine auch angekauft werden kann. Außer mit dem bereits angeführten Steuerbonus kann dieser Beitrag mit keinem anderen Beitrag kombiniert werden.

Näheres zu diesem Beitrag gibt es im „Südtiroler Landwirt“ Nr. 3/2020 ab S. 31 nachzulesen, der Text ist auch online unter http://bit.ly/inail2020 abrufbar. Die ursprünglichen Termine (u. a. Eingabe und Versenden der Gesuche) für das Jahr 2020 wurden infolge der Corona-Krise auf unbestimmte Zeit verschoben. 

Die neuen Termine werden innerhalb 31. Mai 2020 veröffentlicht. Ansprechpartner sind die Mitarbeiter in den jeweiligen Bezirksbüros des Südtiroler Bauernbundes.

Bildschirmfoto

Sabatini-Zinsbeitrag: Darlehen oder Leasing-Vertrag Voraussetzung

Beim Sabatini-Zinsbeitrag handelt es sich um einen staatlichen Beitrag, der direkt vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung gewährt wird. Da es ein Zinsbeitrag ist, muss für den Maschinenkauf ein Darlehen aufgenommen oder ein Leasing-Vertrag abgeschlossen werden. 

Für ein Maschinendarlehen mit maximal fünfjähriger Laufzeit gibt der Staat einen Zinsbeitrag in der Höhe von 2,75 Prozent, für intelligente computergesteuerte Maschinen (sog. Impresa 4.0) sogar 3,575 Prozent. Bei einem fünfjährigen Darlehen entspricht der Zinsbeitrag aller Jahre zusammen rund acht Prozent (bei 2,75 Prozent pro Jahr) und bei einer computergesteuerten Maschine (sog. Impresa 4.0) sogar zehn Prozent der Investitions­summe ohne Mehrwertsteuer. Diesen Summen gegenüber stehen die Darlehens- und Bearbeitungskosten.

Wichtig zu wissen: Es müssen nicht unbedingt Maschinen im klassischen Sinn sein, sondern diese Förderung gibt es z. B. auch für das Material einer Bewässerungsanlage, einer Neuanlage oder der Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Inneneinrichtung. Nicht gefördert werden lediglich Bauarbeiten, Pflanzen (z. B. die Bäume einer Apfelneuanlage), Tiere und Erdbewegungsarbeiten.

Diese Förderung kann mit den Landesförderungen sowie dem Steuerbonus für Neuinvestitionen kombiniert werden. 

Informationen dazu gibt es im „Südtiroler Landwirt“ Nr. 3/2019 auf S. 33 (Artikel online unter http://bit.ly/sabatini2019) oder in der SBB-Broschüre Investitionsförderungen. Ansprechpartner ist dabei die Abteilung Betriebsberatung des Südtiroler Bauernbundes am Hauptsitz in Bozen (Tel. 0471 999439). Auch für weitere Fragen zu den einzelnen Förderschienen kann man dort jederzeit Informationen einholen. 

 

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