Mutualitätsfonds anerkannt
Das Anerkennungsverfahren des sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Milch für Südtirol beim Landwirtschaftsministerium (MASAF) ist abgeschlossen – mit einem erfreulichen Ergebnis. Der Fonds ist jetzt offiziell anerkannt.
Zur Erinnerung: Im vergangenen Jahr hat das Südtiroler Hagelschutzkonsortium in Zusammenarbeit mit dem Sennereiverband, mehreren Südtiroler Milchhöfen, dem Südtiroler Bauernbund und dem Beratungsring Berglandwirtschaft BRING den sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. für die Milchwirtschaft gegründet. Der Mutualitätsfonds I.S.T. Milch soll zur Stabilisierung des Einkommens der Südtiroler Milchbäuerinnen und Milchbauern dienen. Nun, ein Jahr später, dank der guten Zusammenarbeit mit allen an der Gründung beteiligten Institutionen, konnte auch das Verfahren zur Anerkennung des Fonds durch das Landwirtschaftsministerium (MASAF) abgeschlossen werden. Vor wenigen Tagen erhielt das Hagelschutzkonsortium als Verwalter des Fonds das Ministerialdekret (Nr. 375219 vom 18.7.2023) zur Autorisierung und somit die Anerkennung dieses Fonds.
Zugang zu EU-Fördertopf gesichert
Manfred Pechlaner, Direktor des Hagelschutzkonsortiums, erklärt: „Diese Voraussetzung ist der erste Schritt, damit der Fonds Zugang zu dem öffentlichen Fördermittel aus dem EU-Fördertopf hat. Nur durch diese Mittel hat der Fonds die Kapazität, eine Einkommensschwankung entsprechend auszugleichen.“ Die Nachbarn im Trentino haben diesen Fonds bereits 2019 eingerichtet und viele Landwirte konnten im letzten Jahr auch schon von dieser Art der Deckung in Form einer Ausgleichszahlung profitieren.
Für alle Milchbäuerinnen und Milchbauern, die sich bis heute in den Fonds eingeschrieben haben, wurde nun auch die Deckung aus dem Fonds vom Landwirtschaftsministerium bestätigt. Das Hagelschutzkonsortium kann nun für alle teilnehmenden Betriebe die Berechnung der Deckungsleistung und die an den Fonds zu entrichtende Prämienzahlung vornehmen. Diese Berechnung erfolgt anhand der Produktionsdaten, welche von den Milchhöfen für die teilnehmenden Betriebe zur Verfügung gestellt werden. Nachdem die teilnehmenden Betriebe die Prämienzahlung an den Fonds vorgenommen haben, wird auch gleichzeitig für das Deckungsjahr 2022 der Anspruch auf eine mögliche Schadensauszahlung berechnet.
Wofür der Mutualitätsfonds gut ist
Zur Erinnerung: Der Fonds deckt Einkommensschwankungen aus der Milchproduktion ab. Diese können durch einen sinkenden Auszahlungspreis der Milch oder durch hohe Produktionskosten entstehen. Im letzten Jahr waren die Landwirte besonders mit hohen Produktionskosten konfrontiert. Diese Einkommensschwankungen müssen im Allgemeinem mindestens minus 15 Prozent betragen und im Einzelnen die gesetzliche Schadensschwelle von 20 Prozent überschreiten. Alle Milchbäuerinnen und Milchbauern, die sich in den Fonds eingeschrieben haben, müssen laut gesetzlichen Vorgaben mindestens drei Jahre im Fonds bleiben und auch den Deckungsbeitrag jährlich einzahlen. Stefan Puff, Verantwortlicher für die Fonds im Hagelschutzkonsortium, unterstreicht: „Diese Regelung ist sinnvoll, da die Teilnahme an einem Mutualitätsfonds langfristig gesehen werden muss. Erst dann hat der Fonds die finanzielle Kapazität, auch größere und unvorhergesehene Schwankungen abzufangen und nennenswert auszugleichen.“
Zufrieden mit der Anerkennung des Mutualitätsfonds ist schließlich auch Annemarie Kaser, die Direktorin des Sennereiverbandes: „Es freut uns, da nun auch die Landwirte im Milchsektor die Möglichkeit haben, das Risiko der Einkommensschwankungen abzusichern. Unser Dank geht an alle, die sich für die Verwirklichung des Fonds eingesetzt haben, und wir hoffen, dass noch viele Landwirte die Chance dieses Fonds erkennen.“