Auch die Armentarawiesen gehören zum Natura-2000-Gebiet.

Natura 2000: neue Leitlinien genehmigt

Die Landesregierung hat am vergangenen Freitag die Managementleitlinien für die Ausbringung von Dünger, Gülle und Jauche in Natura-2000-Gebieten ­beschlossen.

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Wirtschaft

Der Schutzauftrag besteht seit Jahren – nun wird im Bereich der Ausbringung von Gülle und Jauche in Natura-2000-Gebieten auch die Umsetzung konkret. Am 28. August hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Peter Brunner die neuen Managementleitlinien beschlossen. Für Natura-2000-Gebiete gilt gesetzlich ein Verschlechterungsverbot: Das bedeutet, dass sich der Erhaltungszustand beziehungsweise die Artenzusammensetzung und die Artenzahl von Flora und Fauna auf den betroffenen Flächen nicht verschlechtern darf. Das Naturschutzgesetz – Landesgesetz Nr. 6/2010 – sieht für Natura-2000-Gebiete grundsätzlich ein Verbot der Ausbringung von Mineraldünger und Flüssigdünger sowie Gülle und Jauche aus der Viehwirtschaft vor. Auf der Grundlage von Managementleitlinien wird die Bewirtschaftung weiterhin möglich, wenn die naturschutzfachlichen Anforderungen berücksichtigt werden.

„Mit den neuen Managementleitlinien, die gemeinsam mit der Landwirtschaft erarbeitet wurden, schaffen wir einen praktikablen Weg für die Umsetzung, der Naturschutz und landwirtschaftliche Praxis zusammenbringt“, unterstreicht Brunner. Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher ergänzt: „Die neuen Leitlinien beinhalten eine nachvollziehbare Differenzierung nach Wiesentyp, Bewirtschaftung und Viehbesatz – mit einer möglichst einfachen Abwicklung für jene Betriebe, die nur geringe Mengen an Dünger einsetzen. Damit möchten wir den bürokratischen Aufwand eingrenzen.“ Inhaltlich legen die Leitlinien fest, wann ein Düngeplan notwendig ist und wie er erstellt werden soll. Über die Details der neuen Leitlinien wird der „Südtiroler Landwirt“ demnächst ausführlich berichten. 

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