Neues bei Rentenbeitrag
Beim Beitrag für die Zusatzrente für Bergbauern wurde inzwischen die 10-Jahres-Begrenzung abgeschafft.
Bergbäuerinnen und -bauern, die selbst mindestens 500 Euro jährlich in einen Zusatzrentenfonds einzahlen, erhalten einen Beitrag von 500 Euro, unabhängig vom Alter. Der Beitrag zur Zusatzrente für Bergbauern konnte bisher maximal zehn Jahre lang bezogen werden. Aufgrund eines Vorschlages um Gesetzesänderung ist es dem Südtiroler Bauernbund gelungen, diese 10-Jahres-Begrenzung abzuschaffen, weshalb der Beitrag nun jährlich bis zum Erreichen der Rentenvoraussetzungen weiter bezogen werden kann – sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden. Sollte dies der Fall sein, fließen jährlich 500 Euro Beitrag zusätzlich zu den selbst eingezahlten Beträgen in die Zusatzrente: Bei jährlicher Antragstellung für 15 Jahre sind dies bis zu 7500 Euro. Berechtigt für den Zusatzrentenbeitrag sind alle Bergbäuerinnen und Bergbauern, deren Betrieb auch die Voraussetzungen für den Zuschuss auf die Bauernversicherung NISF/INPS und folgende weitere Bedingungen erfüllt:
- mindestens 50 Erschwernispunkte;
- mindestens eine und höchstens 40 Großvieheinheiten;
- höchstens drei Hektar Obst- oder Weinbaufläche;
- höchstens 22.000 Euro außerbetriebliches Bruttoeinkommen von Seiten des Titelträgers und der bauernversicherten Familienmitglieder.
- Personen, die bereits in den letzten Jahren den Beitrag beantragt haben, sind aufgerufen, bis 30. September 2023 den Antrag zu stellen und die Einzahlung von 500 Euro bis Jahresende vorzunehmen.
Wichtig: Für das Ansuchen wird eine Stempelmarke zu 16 Euro benötigt. Man bittet darum, die Stempelmarke schon mitzubringen.
Voraussetzungen für das Jahr 2024 schaffen
Um den Beitrag auf die Zusatzrente im nächsten Jahr beantragen zu können, müssen die Berechtigten innerhalb heuer noch selbst mindestens 500 Euro in einen Zusatzrentenfonds einzahlen. Jetzt ist die beste Gelegenheit, sich darüber zu informieren und die Voraussetzung zu schaffen, den Beitrag zu erhalten. Wer 2024 das Ansuchen um Beitrag auf die Zusatzrente stellen möchte und noch in keinen Zusatzrentenfonds eingeschrieben ist, sollte dies sowie die Erstzahlung der 500 Euro bis Ende des Jahres 2023 nachholen. Die nötigen Informationen erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Infopoint Zusatzrente in den Büros des Bauernbund-Patronates ENAPA in den Bezirken.