Klare Zuständigkeiten und Abläufe soll das neue Pflanzenschutz-Gesetz des Landes bringen.

Neues Gesetz zum Pflanzenschutz

Der Südtiroler Landtag hat vor zwei Wochen neue Bestimmungen zum Pflanzenschutz beschlossen. Das Gesetz regelt Organisation, Kontrolle und Bienenschutz neu und ersetzt das Landesgesetz von 2016.

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Politik Produktion

Mit 17 Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und zehn Enthaltungen hat der Südtiroler Landtag am 6. November das Landesgesetz Nr. 51/25 „Bestimmungen im Bereich Pflanzenschutz“ verabschiedet. Ziel ist eine systematische Neuordnung der bisherigen Vorschriften und die Anpassung an das europäische und nationale Recht. Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher betonte, Südtirol habe im Bereich Pflanzenschutz stets eine Vorreiterrolle eingenommen. Nun sei eine technische Überarbeitung notwendig geworden, da sich Rahmenbedingungen, Schädlinge und gesetzliche Vorgaben geändert hätten.

Neuer rechtlicher Rahmen
Das Gesetz ersetzt das Landesgesetz Nr. 8 aus dem Jahr 2016 und schafft eine einheitliche Grundlage für alle Maßnahmen des Pflanzenschutzes im Land. Es regelt Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse des Landespflanzenschutzdienstes und definiert dessen Struktur klarer. Dieser ist bei der Landesabteilung Landwirtschaft angesiedelt und verantwortlich für Prävention, Überwachung, Notfallmanagement und Risikominderung bei Schädlingen. Zum Pflanzenschutz gehören laut neuem Gesetz auch Bienenschutz, der Schutz landwirtschaftlicher Kulturen sowie die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Mitarbeitenden des Pflanzenschutzdienstes unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht über Informationen, die sie im Rahmen amtlicher Kontrollen erlangen – eine Bestimmung, die in der Debatte für Diskussion sorgte, obwohl es sich um eine sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene vorgesehene Vorschrift handelt.

Schutz von Bienen und Kulturen
Ein zentraler Punkt des neuen Gesetzes ist der Schutz von Bienen und anderen Bestäubern. Im Freiland dürfen blühende Pflanzen – egal ob Kultur- oder Wildpflanzen – nicht mit Mitteln behandelt werden, die auf dem Etikett Bienenschutzauflagen tragen. Behandlungen in Obst- und Weinkulturen sind nur dann erlaubt, wenn der blühende Unterwuchs vorher gemäht oder gemulcht wurde. Zudem legt der Landespflanzenschutzdienst jährlich, nach Anhörung des Beratungsrings und des Imkerverbandes, fest, in welchen Zeiträumen zusätzliche Einschränkungen gelten. Ebenfalls vorgesehen ist, dass der Pflanzenschutzdienst bei Bedarf Maßnahmen zum Schutz von Saatkartoffeln und anderen Kulturen anordnet, insbesondere durch die verpflichtende Nutzung von zertifiziertem Saatgut. Die Autonome Provinz Bozen ist die zuständige Behörde für Planung, Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen im Rahmen des entsprechenden staatlichen Dekrets (Nr. 150 von 2012) und des Nationalen Aktionsplans für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PAN). Bei Bedarf kann die Landesregierung ergänzende Bestimmungen erlassen. Die Überwachung obliegt dem Sanitätsbetrieb (Dienst für Hygiene der Lebensmittel und der Ernährung – S. I. A. N.) sowie der örtlichen Polizei. Verstöße gegen das Gesetz werden mit Verwaltungsstrafen zwischen 250 und 5.000 Euro geahndet.

Debatte im Landtag
Im Landtag wurden mehrere Änderungsanträge diskutiert, insbesondere von Madeleine Rohrer (Grüne). Sie beantragte, den Begriff „öffentliche Gesundheit und biologische Vielfalt“ ausdrücklich in den Artikel über Pflanzenschutztätigkeiten aufzunehmen und auch andere Bestäuber als Bienen zu nennen. Während Letzteres angenommen wurde, fand die weitergehende Formulierung – so wie verschiedene andere Abänderungsanträge – keine Mehrheit. In der Debatte prallten unterschiedliche Sichtweisen aufeinander. Die Grünen kritisierten, das neue Gesetz streiche Begriffe, die im alten Gesetz Umwelt-, Gesundheits- und Flächenschutz betont hätten. Die Pflicht zur Geheimhaltung erschwere Transparenz, und die Rolle der Gemeinden werde geschwächt. Landesrat Walcher entgegnete, die Anpassung des Gesetzes sei eine technische Notwendigkeit, um europäische Vorgaben umzusetzen. Man habe bewusst auf den Begriff „Pflanzenschutzmittel“ gesetzt, da er der korrekte fachliche Ausdruck sei. Walcher ist überzeugt: „Mit dem neuen Pflanzenschutz-Gesetz schaffen wir klare Regeln und Zuständigkeiten, die eine frühzeitige Erkennung und effiziente Bekämpfung von Schädlingen ermöglichen. Für unsere Bäuerinnen und Bauern bedeutet das stabilere Ernten, planbare Produktion und weniger wirtschaftliche Risiken. Mir ist es persönlich wichtig, dass die Landwirtschaft durch diese neuen Maßnahmen langfristig gestärkt wird.“ Landeshauptmann Arno Kompatscher unterstützte in der Schlussabstimmung den Entwurf und wies darauf hin, dass die Regierung Umwelt- und Landwirtschaftsinteressen in Balance halten müsse. Das neue Landesgesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

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