Pflegegeld Einstufung von Amts wegen

Beim Abfassen der Anträge um Pflegegeld ist das SBB-Patronat ENAPA behilflich.

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Patronat Unfall / Krankheit Zusatzrente

Die Einstufung von Amts wegen wird für jene vollständigen Anträge auf Pflegegeld vorgenommen, die zwischen dem 1.4.2022 und dem 31.1.2023 eingereicht wurden und bei denen am 24.3.2023 die Erhebung des Pflegebedarfs noch nicht stattgefunden hat.

1. Ersteinstufung: Es handelt sich um einen Antrag auf Ersteinstufung, die im Zeitraum vom 1.4.2022 bis zum 31.1.2023 eingereicht wurden und bei denen am 24.03.2023 die Erhebung des Pflegebedarfs noch nicht stattgefunden hat. In diesen Fällen wird von Amts wegen die erste Pflegestufe zugewiesen
2. Wiedereinstufung: Es handelt sich um einen Antrag auf Wiedereinstufung wegen Verschlechterung, die im Zeitraum vom 1.4.2022 bis zum 31.1.2023 eingereicht wurden und bei denen am 24.3.2023 die Erhebung des Pflegebedarfs noch nicht stattgefunden hat, wird, wenn die vorhergehende Pflegeeinstufung mindestens drei Jahre zurückliegt, die Pflegestufe wie folgt zugewiesen:
• wurde bei der letzten Einstufung ein Pflege- und Betreuungsbedarf von 45-60 Stunden festgestellt, so wird die 1. Pflegestufe zugewiesen;
• wurde bei der letzten Einstufung ein Pflege- und Betreuungsbedarf von 105-120 Stunden festgestellt, so wird die 2. Pflegestufe zugewiesen;
• wurde bei der letzten Einstufung ein Pflege- und Betreuungsbedarf von 165-180 Stunden festgestellt, so wird die 3. Pflegestufe zugewiesen;
• wurde bei der letzten Einstufung ein Pflege- und Betreuungsbedarf von 225-240 Stunden festgestellt, so wird die 4. Pflegestufe zugewiesen;
Das Pflegegeld wird in der Regel auf unbegrenzte Zeit ausbezahlt.

Allgemeine Informationen zum Pflegegeld gibt es online oder am Pflegetelefon 848 800277. Beim Abfassen der Anträge um Pflegegeld ist das SBB-Patronat ENAPA behilflich. Weitere Informationen auch unter: https://bit.ly/40gDXHA.

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