Prämie für Junglandwirte

Ab 2. Februar werden wieder Beihilfeanträge für die Erstniederlassungsprämie von Junglandwirten (sog. Intervention „SRE01 – Niederlassungvon Junglandwirten“ laut nationalem GAP-Strategieplan 2023–2027) entgegengenommen.

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Service

Der entsprechende Aufruf wurde im Amtsblatt der Region (29. Jänner 2026, Nr. 5 – Allgemeine Sektion) veröffentlicht. Die Formulare können auch von der Website der Abteilung Landwirtschaft heruntergeladen werden. Die Beihilfeanträge samt Betriebsplan sind im Zeitraum vom 2. Februar (ab 9 Uhr) bis zum 15. Juni 2026 (bis 12 Uhr) beim Amt für bäuerliches Eigentum mittels zertifizierter elektronischer Post (an die Adresse junglandwirteEU.giovaniagricoltoriUE@pec.prov.bz.it), mittels Einschreiben mit Rückantwort (an die Adresse Landhaus 6 – Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen) oder händisch nach Terminvereinbarung einzureichen. Der Termin kann über das Amt für bäuerliches Eigentum (Tel. 0471 415030, E-Mail: lweigentum.agriproprieta@pec.prov.bz.it oder baeuerliches.eigentum@provinz.bz.it) oder die Bezirksämter für Landwirtschaft vereinbart werden. 

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