Sozialabgaben für Selbständige
Die Sozialbeiträge des Nationalen Instituts für Soziale Fürsorge NISF/INPS für selbständige Bauern und deren bauernversicherte Familienmitglieder für das Jahr 2023 stehen nun fest.
In der Tabelle sind die Sozialbeiträge des Nationalen Instituts für Soziale Fürsorge NISF/INPS der einzelnen Stufen und Altersklassen für selbstständige Bauern und deren bauernversicherte Familienmitglieder für das Jahr 2023 im Detail aufgelistet. Die Fälligkeiten der einzelnen Raten sind der 17. Juli, der 18. September, der 16. November 2023 sowie der 16. Jänner 2024.
Einzahlungsmodalitäten
Betriebsinhaber, die dem Südtiroler Bauernbund bereits den Auftrag zur Einzahlung erteilt haben, müssen keine weiteren Schritte mehr vornehmen. Die Einzahlungen werden vom Südtiroler Bauernbund termingerecht mittels Abbuchungsverfahren durchgeführt. Wer die Einzahlungen selbst vornehmen will, muss die Übersicht mit den Einzahlungsdaten über die Internetseite des NISF/INPS abrufen. Dazu wird jedoch der persönliche SPID benötigt, der bei der Post oder anderen Anbietern erstellt werden kann.
Reduzierung der INAIL-Prämie
Betriebe, die in den letzten Jahren von Arbeitsunfällen verschont geblieben sind, erhalten automatisch eine Reduzierung des INAIL-Betrages in Höhe von 80,73 Euro. Das Anrecht auf die Reduzierung wird von Amts wegen ermittelt und ist in den geschuldeten Beträgen bereits berücksichtigt.
Landwirtschaftliche Unternehmer (IAP)
Die Kategorie landwirtschaftliche Unternehmer bewirtschaftet die Betriebe nicht vorwiegend mit der eigenen Familie und nicht mit eigener manueller Arbeitskraft. Deshalb sind sie selbst nicht unfallversichert und zahlen entsprechend keine INAIL-Prämie. In Südtirol ist die Anzahl der landwirtschaftlichen Unternehmer im sozialrechtlichen Sinn sehr gering. Die Sozialbeiträge dieser Kategorie sind in der letzten Spalte der Tabelle angeführt.
