Staatliche Förderungen der ISMEA
Die staatliche Behörde ISMEA bietet über verschiedene Schienen Förderungen für Investitionsprojekte in der Landwirtschaft.
Das Portal für die Förderschiene „Più impresa“ (siehe „Südtiroler Landwirt“ Nr. 23/2021), welche Projekte von Junglandwirten im Alter zwischen 18 und 40 Jahren und Frauen als Betriebsinhaberinnen (altersunabhängig) fördert, ist bereits seit November 2021 geschlossen, nachdem aktuell nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Man kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen, ab wann neue Ansuchen eingereicht werden können.
Mit der Förderschiene „Donne in campo“ bietet das ISMEA jedoch eine Alternative für Frauen als Betriebsinhaberinnen, die laut aktuellem Informationsstand noch bis 30. Juni 2022 zugänglich sein soll. Im Unterschied zu „Più impresa“ (Schenkungsbeitrag und zinsfreies Darlehen) besteht diese Förderung ausschließlich aus einem zinsfreien Darlehen von maximal 300.000 Euro mit einer Laufzeit von fünf bis 15 Jahren.
Die wichtigsten Voraussetzungen: Die Landwirtin muss zum Zeitpunkt des Ansuchens (und mindestens für die Dauer des Darlehens) bauernversichert sein und die Tätigkeit des Betriebes muss auf die Landwirtschaft (inkl. Zu- und Nebenerwerb) beschränkt sein.
Die Investition darf erst nach dem Einreichen des Ansuchens – idealerweise aber erst nach Genehmigung der Förderung – getätigt werden, muss eine Verbesserung für den Betrieb bedeuten und darf keine reine Ersatzinvestition sein. Unter anderem sind folgende Ausgaben zulässig: Ankauf von Maschinen, Bauarbeiten, Bodenverbesserungsarbeiten, Errichtung neuer mehrjähriger Anlagen, notwendige Planungsspesen und Kosten der Machbarkeitsstudien.
Weitere Informationen können bei der Bauernbund Abteilung Betriebsberatung eingeholt werden, welche auch bei der Gesuchsabwicklung behilflich sein kann (Karl Gumpold, Tel. 0471 999244, E-Mail: karl.gumpold@sbb.it).