Die geltenden Regeln für die Lagerung und Abgabe von Treibstoff sind in der neuen Broschüre zusammengefasst.

Treibstofftanks: Neue Broschüre

Die neue Bauernbund-Fachbroschüre Nr. 19 „Treibstofftanks mit Betankungsvorrichtung in der Landwirtschaft“ erklärt die Anforderungen an die Anlagen selbst und ihre Aufstellung. Praktische Beispiele und Zeichnungen veranschaulichen die Vorgaben.

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Betriebsberatung

Das Betanken von Traktoren und landwirtschaftlichen Maschinen gehört zum täglichen Arbeitsablauf vieler Betriebe. Die Lagerung und Abgabe von Treibstoff bringen jedoch Risiken mit sich. Für eine sichere Anlage müssen insbesondere der Brandschutz und der Gewässerschutz berücksichtigt werden. Welche Anforderungen gelten, hängt unter anderem vom Fassungsvermögen, der Bauart und dem Standort des Tanks ab. Die neue Broschüre „Treibstofftanks mit Betankungsvorrichtung in der Landwirtschaft“ bietet dazu eine übersichtliche und praxisnahe Orientierung.

Bestimmungen zum Brandschutz geändert
In den vergangenen Jahren haben sich einige Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich Brandschutz für die Treibstofflagerung am Hof ergeben. Die herkömmlichen Anlagen werden als „private Treibstofftanks mit Betankungsvorrichtung“ („contenitori-distributori ad uso privato“) bezeichnet. Dabei ist unerheblich, ob die Verbindung zwischen Behälter und Pumpe fest oder flexibel ausgeführt ist. Solche Anlagen zur Betankung betriebseigener Traktoren und landwirtschaftlicher Maschinen unterliegen den gesetzlichen Brandschutzbestimmungen. Die staatlichen Vorgaben sehen eine Aufstellung außerhalb von Gebäuden unter Einhaltung bestimmter Mindestabstände vor. Die Broschüre erläutert, welche Aspekte dabei zu berücksichtigen sind.

Ausnahmen für Südtirol
Ein Schwerpunkt liegt auf den besonderen Möglichkeiten in Südtirol. Auf Antrag des Südtiroler Bauernbundes wurden alternative Sicherheitsmaßnahmen für die Aufstellung von Dieseltanks in und an landwirtschaftlichen Gebäuden genehmigt. Die Broschüre beschreibt diese Maßnahmen und unterscheidet verschiedene Aufstellsituationen, etwa Räume mit und ohne Brandlast sowie Standorte direkt angrenzend an Gebäude. Zeichnungen zeigen, wie die jeweiligen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden können.

Anforderungen an die Tankanlage
Nicht nur der Aufstellort, auch die Tankanlage selbst muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Grundsätzlich müssen Behälter, Schlauch und Pumpe als Einheit typengeprüft sein. Für nicht typengeprüfte Anlagen kann der Hersteller auf Grundlage von Prüfungen einer anerkannten Zertifizierungsstelle eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Nicht typengeprüfte Tanks sind bei den nächsten außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten oder spätestens bis zum 31. Dezember 2029 auszutauschen, sofern keine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorliegt. Besitzer solcher Tanks sollten deshalb frühzeitig mit ihrem Lieferanten oder Hersteller klären, ob eine Anpassung und Genehmigung möglich sind.

Nicht nur Brandschutz
Eine geeignete Treibstoffanlage muss auch den Anforderungen des Gewässerschutzes entsprechen. Die Broschüre behandelt deshalb neben dem Tank selbst auch den Betankungsvorgang und den Betankungsbereich. Dabei unterscheidet sie zwischen Behältern mit bis zu 1.000 Litern Fassungsvermögen und größeren Anlagen. Neben Brand- und Gewässerschutz greift die Publikation weitere Themen aus dem Betriebsalltag auf. Dazu zählen die Regeln für begünstigten landwirtschaftlichen Treibstoff, der Umgang mit nicht landwirtschaftlichem Treibstoff, der eigene Treibstofftransport sowie Fragen zur Meldung an das Zollamt. Ergänzend werden Aspekte der Raumordnung, des Landschaftsschutzes und der Arbeitssicherheit behandelt.

Praktische Beispiele zum Nachschlagen­
Besonders hilfreich sind die Beispiele gängiger Anlagen am Ende der Broschüre. Sie zeigen unter anderem Treibstofftanks mit Betankungsvorrichtung innerhalb von Gebäuden, mobile Tankstellen außerhalb von Gebäuden und die unterirdische Treibstofflagerung. Die jeweils zu beachtenden Vorgaben werden stichwortartig zusammengefasst.

Information und Beratung
Die Broschüre wurde von der Bauernbund-Abteilung Betriebsberatung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesämtern und dem Zollamt Bozen erarbeitet. Die Brandschutzplanung für die Ausnahmegenehmigung übernahm die Firma Securplan GmbH. Ziel der Publikation ist es, die umfangreichen Anforderungen verständlich darzustellen und den landwirtschaftlichen Betrieben die Orientierung zu erleichtern. Die Broschüre ist in den Bauernbund-Bezirksbüros und am Bauernbund-Hauptsitz in Bozen erhältlich. Online steht sie auf „mein SBB“ zur Verfügung (Infoblätter & Broschüren – Broschüren). Auch die Vorlagen für die Beschilderung am Raumzugang und am Tank sowie für die Betriebsvorschriften sind auf „mein SBB“ abrufbar (Infoblätter & Broschüren – Infoblätter – Betriebsberatung – Treibstofftanks mit Betankungsvorrichtung). Alternativ können sie per E-Mail bei der Abteilung Betriebsberatung angefordert werden. Für weitere Fragen steht diese unter Tel. 0471 999439 oder der E-Mail-Adresse betriebsberatung@sbb.it zur Verfügung. 

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