Unfälle jetzt auch elektronisch melden

Seit Kurzem kann die verpflichtende Meldung von Arbeitsunfällen an das Patronat des Südtiroler Bauernbundes auch online ­erfolgen.

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Patronat Unfall / Krankheit

Unfallmeldungen in der Landwirtschaft sind elektronisch zu melden und erfolgen über das Portal des Unfallversicherungs­institut INAIL. Die Unfallmeldungen für die selbstständigen Landwirte und deren mitarbeitenden Familienmitglieder können über das Bauernbund-Patronat ENAPA eingereicht werden. Um die Meldung an das Patronat zu erleichtern, wurde auf der Webseite des Patronates des Südtiroler Bauernbundes, unter www.sbb.it/de/patronat-enapa/unfall-krankheit, und im Dienstleistungsportal „mein SBB“ ein neues Modul (Menüpunkt: Patronat/Sozialberatung – Unfallmeldung für Landwirte) veröffentlicht. Dieses ermöglicht den elektronischen Auftrag an das Patronat für die Übermittelung eines Arbeitsunfalles an das Arbeitsinstitut INAIL für Landwirte und mitversicherte Familienmitglieder. Dabei werden die wichtigsten Eckdaten für das Abfassen der Unfallmeldung vom Betriebsinhaber angegeben:

  • Wer ist verunfallt?
  • Wo und wie ist der Unfall geschehen?
  • Welche Verletzung wurde beim Unfall erlitten?
  • Zudem sind zwei Pflichtdokumente hochzuladen: Foto der IBAN-Bankkarte des Verunfallten sowie eine Kopie der INAIL-Erstmeldung des Arbeitsunfalls.

Nach Übermittlung des Auftrages zum Abfassen der Unfallmeldung erhält der Betriebsinhaber automatisiert eine Zusammenfassung der eingegebenen Daten sowie eine vorausgefüllte Vollmacht, welche anschließend unterschrieben an das zuständige Bezirksbüro des Patronates ENAPA übermittelt werden soll. Falls der Verunfallte ein mitversichertes Familienmitglied ist, wird auch dessen Unterschrift benötigt. Mit der Einführung der elektronischen Unfallmeldung soll den Landwirten ein bürokratischer Weg erspart werden, da bequem von zuhause die benötigten Daten sowie Vollmachten übermitteln kann.

Meldepflicht bleibt bestehen
Zur Erinnerung: Für die Unfallmeldungen gilt die Meldepflicht von 48 Stunden ab Erhalt des ärztlichen Zeugnisses. Ist der Verunfallte der Betriebsinhaber selbst, so hat er im Nachhinein keinen Anspruch mehr auf das versäumte Tagegeld und es kann sogar zur Ablehnung des Unfalls kommen. Weitere Informationen zu den INAIL-Leistungen gibt es auch online unter https://bit.ly/unfall-sbb.

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