Weitere Fragen zur Photovoltaik
Die Sammlung wichtiger Fragen und deren Antworten zur Photovoltaik im letzten „Südtiroler Landwirt“ (Nr. 3 vom 18.2.2022) hat großes Interesse geweckt. Hier folgt Teil zwei.
or allem geht es um indirekte Förderungen, die es in Verbindung mit Photovoltaikanlagen gibt, um steuerliche Aspekte, die zu berücksichtigen sind, und wie man bei der Planung einer Anlage am besten vorgeht.
Welche zusätzlichen Förderungen gibt es?
Photovoltaikanlagen selbst sind inzwischen in vielen Fällen ohne Förderungen wirtschaftlich, deshalb werden sie selbst aktuell nicht gefördert. Es gibt aber indirekte Förderungen für Photovoltaik – in Kombination mit Energieeffizienzmaßnahmen am Hof oder für Speicherbatterien, für Elektromobilität oder im Rahmen von Energiegemeinschaften.
Gibt es Beiträge für Speicherbatterien?
Batterien sind zurzeit in der Anschaffung noch teuer, deshalb werden sie bei einer Investition in eine neue, netzgekoppelte Anlage für private Bauherren und kleine Unternehmen vom Land Südtirol mit 40 Prozent der Investitionskosten bezuschusst. Die Förderung gilt nur für die Batterie und nicht für die Anlage selbst. Die Batterie dient nur der neuen Anlage und darf eine Kapazität von 1 kWh pro kWp der Neuanlage nicht übersteigen. Die maximal zulässigen Kosten sind 750 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität bis zu einem maximalen Betrag von 10.000 Euro je Einspeisepunkt.
Gibt es Landesbeiträge für Wärmepumpen und Photovoltaik?
Das Land gewährt Privatpersonen und kleinen Unternehmen einen Beitrag über 40 Prozent für Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen, wenn das Gebäude nach der Maßnahme KlimaHaus-B-Standard erreicht und sich nicht im Einzugsgebiet von Fernwärmesystemen befindet.
Den ganzen Bericht finden Sie ab Freitag in der Ausgabe 4 des „Südtiroler Landwirt“ vom 4. März ab Seite 59, online auf „meinSBB“ oder in der „Südtiroler Landwirt“-App.