Wenn Väter Elternurlaub nehmen
Das Landesfamiliengeld + wurde an das staatliche Haushaltsgesetz 2023 angepasst. Das wirkt sich auch auf die Unterstützung der Väter aus, die Elternurlaub in Anspruch nehmen.
Die Einbindung der Väter in die Erziehung der Kinder liegt der Südtiroler Landesregierung am Herzen. Sie unterstützt deshalb jene Familien, in denen der Vater den Elternurlaub nimmt, mit einem zusätzlichen Familiengeld. Den Zusatzbeitrag des Landesfamiliengeldes erhalten Familien, in denen die Väter die Elternzeit von mindestens zwei, höchstens drei vollen ununterbrochenen Monaten beanspruchen. Für Adoptiv- oder Pflegeväter beginnen die 18 Monate ab dem Zeitpunkt der Adoption oder der Anvertrauung. Der Antragsteller muss bereits das Gesuch für das Familiengeld des Landes eingereicht haben.
Voraussetzungen, die die Väter erfüllen müssen
Der Vater, auch Adoptivvater oder Pflegevater, muss in einer abhängigen Arbeit im Privatsektor in der Autonomen Provinz Bozen tätig sein sowie in den ersten 18. Lebensmonaten des Kindes die Elternzeit in Anspruch nehmen. Der Zusatzbeitrag steht dem Vater nicht zu, wenn das Kind in diesem Zeitraum einen Kleinkinderbetreuungsdienst in Anspruch genommen hat. Der Betrag liegt bei:
- 400 Euro monatlich für Väter, die während der Elternzeit, für welche man um den Zusatzbeitrag ansucht, 30 bzw. 80 Prozent ihrer Entlohnung erhalten;
- 800 Euro monatlich für Väter, die während der betreffenden Elternzeit keine Entlohnung erhalten;
- 600 Euro monatlich für Väter, die während der betreffenden Elternzeit nicht durchgehend die Entlohnung von 30 bzw. 80 Prozent erhalten.