Zivilinvalidität beantragen
Zivilinvaliden sind Personen, deren Invalidität oder Behinderung nicht durch einen Arbeits- oder Kriegsunfall hervorgerufen werden.
Die Feststellung des Invaliditätsgrades obliegt der Landesärztekommission und erfolgt nach rechtsmedizinischen Tabellen. Nach Anerkennung der Invalidität sind für Zivilinvaliden je nach Höhe des Invaliditätsgrades verschiedene Leistungen vorgesehen. Hierbei darf ein jährliches Maximaleinkommen nicht überschritten werden. Für das Jahr 2022 gelten folgende Einkommensgrenzen:
- 17.920 Euro für Vollinvaliden, Blinde und Gehörlose;
- 5391,88 Euro für Teilinvaliden (für Teilinvaliden wird das Einkommen aus Arbeit nur zur Hälfte berechnet).
Für Personen, die ohne eine Begleitperson im Alltag nicht zurechtkommen, kann um Begleitgeld angesucht werden. Ein Beispiel: Herr Maier hat eine Krebserkrankung, Bluthochdruck, Diabetes und Depressionen. Der Hausarzt stellt ihm auf Anfrage das entsprechende Formular aus. Für weitere Informationen und die Abwicklung der Ansuchen stehen die Mitarbeiter des Bauernbund-Patronates ENAPA in den Bezirken kostenlos zur Verfügung. Mehr Informationen zur Zivilinvalidität gibt es in der Broschüre Invalidität und Pflege hier.