Arbeitsunfall: ein Praxisbeispiel

Was passiert, wenn man einen Arbeitsunfall nicht oder zu spät beim Unfallinstitut INAIL meldet, kann am besten an einem konkreten Beispiel erklärt werden …

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Unfall / Krankheit

Das (erfundene) Beispiel: Ein Mann ist Betriebsinhaber und erleidet 2024 einen Arbeitsunfall auf dem Hof. Er wendet sich an den Hausarzt, meldet jedoch den Unfall nie als Arbeitsunfall beim INAIL. Nach einigen Monaten verschlechtert sich sein Zustand und es folgt eine Operation. 2025 wendet er sich an das Bauernbund-Patronat ENAPA, um den Unfall vom INAIL anerkennen zu lassen. Er bringt eine umfangreiche ärztliche Dokumentation sowie eine rückwirkende INAIL-Unfallmeldung, die die erlittene Verletzung darlegen. Das INAIL erkennt den Arbeitsunfall jedoch nicht an. Das Problem: Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, innerhalb 48 Stunden einen Arbeitsunfall anhand des ärztlichen INAIL-Unfallzeugnisses zu melden. Bei verspäteter Meldung wird das Tagegeld nur ab dem Datum der Unfallmeldung ausbezahlt – oder nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Die Anerkennung von Arbeitsunfällen, die rückwirkend für einen weiter zurückliegenden Zeitraum gemeldet werden, ist sehr schwierig. Im obgenannten Beispiel gibt es keine Möglichkeit, den Arbeitsunfall anerkennen zu lassen, da die INAIL-Unfallmeldung nicht fristgerecht eingereicht wurde und somit keine INAIL-Leistungen zustehen. 

Arbeitsunfälle immer melden!
Grundsätzlich gilt: Arbeitsunfälle müssen immer als solche gemeldet werden. Landwirte können das INAIL-Zeugnis sowie den genauen Unfallhergang über das Portal „mein SBB“ (Menüpunkt: Patronat  – Sozialberatung – Unfallmeldung für Landwirte) übermitteln oder persönlich im Bezirksbüro des Patronats ENAPA vorbeibringen, damit die vollständige Meldung ans Amt durchgeführt werden kann.  

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