Unfallmeldung online erledigen

Bei Arbeitsunfällen kann die Meldung ans Patronat von zu Hause aus eingereicht werden. Ein Online-Modul macht dies möglich.

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Patronat Unfall / Krankheit

Unfallmeldungen in der Landwirtschaft sind elektronisch zu melden und erfolgen über das Portal des Unfallversicherungsinstituts INAIL. Die Unfallmeldungen für die selbstständigen Landwirte und deren mitarbeitenden Familienmitglieder können über das Bauernbund-Patronat ENAPA eingereicht werden. Um die Meldung an das Patronat zu erleichtern, gibt es  auf der Webseite des Patronates des Südtiroler Bauernbundes, unter www.sbb.it/de/patronat-enapa/unfall-krankheit, und im Dienstleistungsportal „mein SBB“ das Modul (Menüpunkt Patronat/Sozialberatung – Unfallmeldung für Landwirte): der elektronische Auftrag an das Patronat für die Übermittelung eines Arbeitsunfalles an das Arbeitsinstitut INAIL für Landwirte und mitversicherte Familienmitglieder. 

Wichtige Eckdaten für die Unfallmeldung

Dabei werden die wichtigsten Eckdaten für das Abfassen der Unfallmeldung vom Betriebsinhaber angegeben: 

  • Wer ist verunfallt?
  • Wo und wie ist der Unfall geschehen?
  • Welche Verletzung wurde beim Unfall erlitten?
  • Zudem sind zwei Pflichtdokumente hochzuladen: Foto der IBAN-Bankkarte des Verunfallten sowie eine Kopie der INAIL-Erstmeldung des Arbeitsunfalls.

Nach Übermitteln des Auftrages zum Abfassen der Unfallmeldung erhält der Betriebsinhaber automatisiert eine Zusammenfassung der eingegebenen Daten sowie eine vorausgefüllte Vollmacht, welche anschließend unterschrieben an das zuständige Bezirksbüro des Patronates ENAPA übermittelt werden soll. Falls der Verunfallte ein mitversichertes Familienmitglied ist, wird auch dessen Unterschrift benötigt. Mit der Einführung der elektronischen Unfallmeldung soll den Landwirten ein bürokratischer Weg erspart werden, da man bequem von zu Hause die benötigten Daten sowie Vollmachten übermitteln kann. 

Warum die rasche Meldung von Unfällen so wichtig ist
Zur Erinnerung: Für die Unfallmeldungen gilt die Meldepflicht von 48 Stunden ab Erhalt des ärztlichen Zeugnisses. Ist der Verunfallte der Betriebsinhaber selbst, so hat er im Nachhinein keinen Anspruch mehr auf das versäumte Tagegeld und es kann sogar zur Nicht-Anerkennung des Unfalls kommen. Ist der Verunfallte ein mitarbeitendes Familienmitglied oder ein landwirtschaftlicher Arbeitnehmer, drohen bei verspäteter Meldung hohe Verwaltungsstrafen. Falls der Arbeitnehmer mehr als drei Tage zusätzlich des Unfalltages von der Arbeit fernbleibt, ist der Arbeitgeber bzw. Betriebsinhaber verpflichtet, die Unfallmeldung innerhalb von 48 Stunden ab dem Erhalt des ärztlichen Zeugnisses einzureichen. Zusätzlich müssen die Arbeitgeber Unfälle ab einem Tag Genesungsdauer an das Unfallversicherungsinstitut INAIL melden. Bei verspäteter Unfallmeldung drohen auch in diesem Fall hohe Verwaltungsstrafen. Weitere Informationen zu den INAIL-Leistungen gibt es auch online unter https://tinyurl.com/unfall-krankheit zum Nachlesen.  

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