Unfallmeldungen über Weihnachten
Unfälle in der Landwirtschaft müssen auch während der Feiertage gemeldet werden. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Unfallmeldung nach mehr als 48 Stunden sind hohe Verwaltungsstrafen vorgesehen.
Unfallmeldungen in der Landwirtschaft können nur elektronisch gemeldet werden. Die Meldung erfolgt über das Portal des Unfallversicherungsinstituts INAIL. Die Unfallmeldungen für die selbstständigen Landwirte und deren mitarbeitende Familienmitglieder können weiterhin über das Bauernbund-Patronat ENAPA gemacht werden. Für die Unfallmeldungen der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer ist die Bauernbund-Abteilung Arbeitsberatung zuständig.
Hohe Strafen bei versäumter Meldung
Für die Unfallmeldungen gilt die Meldepflicht von 48 Stunden ab dem Erhalt des ärztlichen Zeugnisses. Ist der Verunfallte der Betriebsinhaber selbst, so hat er im Nachhinein keinen Anspruch mehr auf das versäumte Tagegeld und es kann sogar zur Ablehnung des Unfalls kommen. Ist der Verunfallte aber ein mitarbeitendes Familienmitglied oder ein landwirtschaftlicher Arbeitnehmer, drohen bei verspäteter Meldung hohe Verwaltungsstrafen. Falls der Arbeitnehmer mehr als drei Tage zusätzlich des Unfalltages von der Arbeit fernbleibt, ist der Arbeitgeber bzw. Betriebsinhaber verpflichtet, die Unfallmeldung innerhalb von 48 Stunden ab dem Erhalt des ärztlichen Zeugnisses einzureichen. Zusätzlich müssen die Arbeitgeber Unfälle ab einem Tag Genesungsdauer an das Unfallversicherungsinstitut INAIL melden. Bei verspäteter Unfallmeldung drohen auch in diesem Fall hohe Verwaltungsstrafen.
Notfalldienst über die Feiertage
Auch in der Weihnachtspause der Bauernbund-Büros (24.12.–1.1.) gilt die Unfallmeldepflicht. Seit einigen Jahren können die Meldungen in dieser Zeit nicht mehr direkt bei den INAIL-Sitzen eingereicht werden. Während der Betriebsferien haben auch die Büros des Patronats ENAPA und der Abteilung Arbeitsberatung/Löhne in den Bauernbund-Bezirksbüros geschlossen. Damit die Unfallmeldungen aber trotzdem zeitgerecht eingereicht werden können, bietet die Abteilung Sozialberatung des Patronats ENAPA an den Werktagen während der Weihnachtsschließung einen Notfalldienst an. Dieser gilt sowohl für alle selbstständigen Landwirte und deren mitarbeitende Familienmitglieder als auch für die landwirtschaftlichen Arbeitgeber und ihre Angestellten. Die Unfallmeldungen für die selbstständigen Landwirte und deren mitarbeitende Familienmitglieder können über das Patronat ENAPA auf der Bauernbund-Webseite (www.sbb.it/de/patronat-enapa/unfall-krankheit) oder im Portal „mein SBB“ (Menüpunkt: Patronat/Sozialberatung > Unfallmeldung für Landwirte) eingereicht werden. Dabei sind die wichtigsten Eckdaten für das Abfassen der Unfallmeldung vom Betriebsinhaber anzugeben:
- Wer ist verunfallt?
- Wo und wie ist der Unfall geschehen?
- Welche Verletzung wurde beim Unfall erlitten?
Zudem sind zwei Pflichtdokumente hochzuladen: Foto der IBAN-Bankkarte des Verunfallten sowie eine Kopie der INAIL-Erstmeldung des Arbeitsunfalls. Die Unfallmeldung der landwirtschaftlichen Arbeiter muss an die E-Mail-Adresse unfallmeldung@sbb.it oder an die Telefaxnummer 0471 999480 gesendet werden.
Notwendige Unterlagen sind:
- Unfallzeugnis;
- Erklärung zum genauen Unfallhergang;
- Bankdaten des Verunfallten;
- Telefonnummer des Hofbesitzers/Arbeitgebers oder Verunfallten.
Der Hofbesitzer bzw. Arbeitgeber oder der Verunfallte muss jederzeit für Rückfragen telefonisch erreichbar sein.