Beiträge im Forstbereich
Für das Jahr 2026 gelten neue und erweiterte Richtlinien für die forstlichen Fördermaßnahmen. Unterstützt werden unter anderem Waldpflege, Schadholzmanagement und Schutzwaldmaßnahmen. Die Antragstellung erfolgt überwiegend digital über „myCIVIS“.
Die Landesregierung hat kürzlich (Beschluss Nr. 51 vom 23. Jänner 2026) die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen im forstlichen Bereich neu geregelt. Ziel ist es, die Stabilität und Anpassungsfähigkeit der Wälder an Klimawandel, Extremwetterereignisse und Schädlingsdruck zu stärken. Gleichzeitig sollen Biodiversität, Schutzfunktionen, Holzproduktion und Erholungsfunktion langfristig gesichert werden. „Die aktive Waldentwicklung spielt eine entscheidende Rolle bei der Anpassung unserer Wälder an die Herausforderungen des Klimawandels“, unterstreicht Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher: „Durch gezielte Maßnahmen wie die Auswahl standortgerechter und vielfältiger Baumarten, die Förderung natürlicher Verjüngung sowie die Schaffung strukturreicher Waldbestände wird die Widerstandsfähigkeit der Wälder gegenüber Extremwetterereignissen, Schädlingen und Krankheiten deutlich erhöht.“ Der Arbeitskreis Wald, Holz und Almen im Südtiroler Bauernbund hat die Ausarbeitung der neuen Förderrichtlinien begleitet. Die neuen Bestimmungen setzen auf eine aktive, vorausschauende Waldbewirtschaftung. Neben der Weiterführung des Schadholzmanagements werden gezielt Maßnahmen zur Waldpflege, zur Stabilisierung des Schutzwaldes sowie zur Förderung der natürlichen Verjüngung unterstützt. Die Förderungen gelten grundsätzlich für Wälder in öffentlichem und privatem Eigentum, einzelne Maßnahmenschienen betreffen ausschließlich den Schutzwald.
Neue Förderschienen
Ein zentrales Element der Richtlinien ist die Vereinfachung der Förderlogik durch standardisierte Einheitskosten und klar definierte Fördersätze. Dadurch sollen Planungssicherheit, Transparenz und eine praktikable Abwicklung für Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gewährleistet werden. Im Bereich der Holzbringung werden nun auch Maßnahmen für die Zwangsnutzungen mit vorgeschriebener Schlägerung sicherheitsrelevanter Bäume im direkten Gefährdungsbereich von Straßen sowie wasserführenden Grabeneinhängen und auch entlang von Forstwegen sowie markierten Wanderwegen gefördert. Die Waldpflege umfasst künftig auch das Anlegen von Schussschneisen sowie Bodenbearbeitung zur Verjüngungsförderung. Die Unterstützungen für die Lebensraumpflege wurden erweitert und auch das Aufforsten zum truppweisen Einbringen von Mischbaumarten samt Einzelschutz oder kleinflächiger Einzäunung ist Teil der Förderung. Nachfolgend werden die einzelnen Bereiche kurz beschrieben und tabellarisch aufgelistet.
Umgang mit Schädlingen und Schadholz
Ein zentraler Schwerpunkt der neuen Richtlinien liegt weiterhin auf der Bekämpfung des Borkenkäfers und anderer Waldschädlinge. Durch den Einsatz von Fangbäumen, gezielte Schlägerung und Entrindung sowie das Management bruttauglicher Bäume sollen Bruträume reduziert und Ausbreitungsketten unterbrochen werden. Die diesbezüglichen Förderbeträge sind unverändert. Ergänzend werden die Bringung von Schadholz sowie vorgeschriebene Sicherheitsfällungen gefördert. Die Förderung der Waldpflege zielt auf die Entwicklung stabiler, strukturreicher und standortangepasster Waldbestände ab. Unterstützt werden waldbauliche Maßnahmen in Jungwuchs-, Dickungs- und Stangenholzbeständen sowie die Revitalisierung von Niederwäldern. Ergänzend werden Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Verjüngung und zur Verbesserung der Bestandesstruktur gefördert, um die Klimaresilienz der Wälder langfristig zu erhöhen. Die förderfähigen Maßnahmen und Beträge wurden in diesem Bereich folglich neu festgelegt. Auf derselben Fläche kann kein Antrag für Holzbringung und/oder Schutzwaldpflege eingereicht werden.
Schutzwaldpflege
Im Schutzwald stehen gezielte Pflege- und Strukturmaßnahmen im Vordergrund, die der dauerhaften Sicherung der Schutzfunktion gegenüber Naturgefahren dienen. Neben klassischen Schutzwaldpflegemaßnahmen werden auch Eingriffe in besonderen Waldlebensräumen unterstützt. Die Förderung erfolgt auf Basis einheitlicher Standardkosten und unter fachlicher Vorgabe des Forstdienstes. Auf derselben Fläche kann kein Antrag für Holzbringung und/oder Waldpflege und/oder Aufforstungen eingereicht werden.
Forstliche Erschließung und Aufforstungen
Weiterhin gefördert wird der Neubau und auch die Sanierung von Forstwegen. Die ankerkannten Kosten für den Neubau (z. B. im schwierigen Gelände von 120 €/lfm auf 140 €/lfm) und auch für die Sanierung (von vorher 50 % auf nun 70 % der Kosten für den Neubau) wurden angehoben. Die Aufforstungsförderung hat zum Ziel, eine Mindestanzahl an potenziellen, klimafitten Samenbäumen als Ergänzung zur Naturverjüngung einzubringen. Die Mindestanzahl beträgt 100 Pflanzen pro Hektar. Auf derselben Fläche kann kein Antrag für Schutzwald eingereicht werden.
Antragstellung und Beratung
Die Antragstellung kann ganzjährig und muss grundsätzlich digital über das Landesportal „myCIVIS“ erfolgen. Nur für einzelne Förderschienen – forstliche Erschließungen, Aufforstungsmaßnahmen und Waldbehandlungspläne – ist die Einreichung mittels Vordruck beim Amt für Bergwirtschaft bzw. beim Amt für Forstplanung vorgesehen.
Ansuchen durch Bauernbund
Der Südtiroler Bauernbund übernimmt bei Bedarf die Einreichung der Förderansuchen für Maßnahmen im Forstbereich über die digitale Bürgerplattform „myCIVIS“. Der Service steht auch Betrieben und Privatpersonen ohne eigenen SPID-Zugang zur Verfügung. Um den Südtiroler Bauernbund mit der Einreichung zu beauftragen, ist es notwendig, das jeweilige Auftragsformular gemeinsam mit einem Mitarbeiter der zuständigen Forststation vollständig auszufüllen und unterzeichnet an die E-Mail: forst@sbb.it zu übermitteln. Das Auftragsformular steht ab Anfang Februar online auf „mein SBB“ (Infoblätter & Broschüren – Infoblätter – Kategorie Förderungen) zur Verfügung oder kann per E-Mail angefordert werden. Die Kosten betragen 100 Euro für SBB-Mitglieder zuzüglich MwSt. Für weitere fachliche Informationen kann man sich an das jeweils zuständige Forstinspektorat und für die Antragstellung an die Bauernbund-Abteilung Betriebsberatung (E-Mail: forst@sbb.it oder an Martine Abram, Tel. 0471 999217, oder Martina Mair, Tel. 0471 999243) wenden.