Drohnen: was sie heute schon leisten
Was vor Jahren noch Zukunftsmusik war, ist heute Realität: Agrardrohnen übernehmen Aufgaben, die mit herkömmlichen Maschinen entweder gar nicht oder nur mit großem Aufwand zu bewältigen wären. Wo sie eingesetzt werden und was dabei zu beachten ist, erklärt dieser Beitrag.
Auch für Landwirtschaftsbetriebe bietet die Drohnentechnologie Möglichkeiten – denn die Topografie des Alpenraums stellt Bäuerinnen und Bauern täglich vor Herausforderungen, an denen herkömmliche Geräte scheitern: Steile Hänge, enge Flächen und aufgeweichte Böden machen den Einsatz schwerer Traktoren oft schwierig, manchmal gefährlich – und bisweilen schlicht unmöglich. Eine Drohne kann trotzdem fliegen: Bei Nässe verursacht sie keinen Bodendruck und hinterlässt keine Fahrspuren. Selbst in unzugänglichen Bereichen kann sie schnell und präzise arbeiten.
Was leisten Agrardrohnen?
Grundsätzlich wird in der Landwirtschaft zwischen Streu-, Transport-, Sprüh- und Kameradrohnen mit Multispektral- oder Wärmebildkameras unterschieden. Streudrohnen transportieren Saatgut, Dünger oder Granulate und bringen sie punktgenau aus – auch auf steilem, nassem oder unbefahrbarem Gelände. Moderne Geräte erreichen eine Nutzlast von bis zu 100 Kilogramm, die Positionierung erfolgt zentimetergenau über RTK-GPS. Ihre Flächenleistung hängt stark von der Tätigkeit, von den überflogenen Kulturen und von der Nutzlast ab. So lassen sich etwa Zwischenfrüchte direkt in den Bestand einsäen, ohne dass nach der Ernte eine weitere Bodenbearbeitung nötig ist. Auch Grünland-Übersaaten auf lückigen Teilflächen werden mithilfe von Multispektralanalysen gezielt nachgesät. Sprühdrohnen bringen z. B. Flüssigdünger, biodynamische Präparate aus. Die Luftausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist gesetzlich noch nicht erlaubt. Kameradrohnen mit Multispektral- oder Wärmebildsensoren sammeln Daten: Sie erstellen präzise Bestandsaufnahmen, erkennen Stressstellen im Bewuchs oder lückige Stellen im Grünland – und liefern so die Grundlage für den gezielten Einsatz der Streu- und Sprühdrohnen. Auch bei der Früherkennung von Borkenkäferbefall oder zur Einschätzung von Futtermittelvorräten werden Kameradrohnen bereits eingesetzt.
Eine besonders wertvolle Anwendung ist die Rehkitzrettung: Mit Wärmebildkameras ausgerüstete Drohnen scannen in den frühen Morgenstunden vor der Mahd systematisch Wiesenflächen. Kitze, die für das menschliche Auge im hohen Gras unsichtbar sind, leuchten auf dem Wärmebild auf und können so gerettet werden. In Südtirol wurden 2025 insgesamt 2.318 Rehkitze gerettet – auch mithilfe von Drohnen mit Wärmebildkameras. Verstärkt Anwendung finden Transportdrohnen – vor allem in der Almwirtschaft haben sie Potenzial. Sie können Materialien, Werkzeug oder Medikamente für das Weidevieh auf schwer erreichbare Almen bringen. Sie sind damit kein Ersatz für einen Hubschrauber, der mehrere Hundert Kilogramm Gewicht in einem Flug transportieren kann, sie können aber in der Überbrückung oder bei Notfällen eine sinnvolle Ergänzung sein. Agrardrohnen haben ihren Preis – je nach Ausstattung, Nutzlast und Zubehör können die Anschaffungskosten erheblich sein. Ob sich die Investition lohnt, hängt stark vom Einsatzprofil, der Auslastung und den Alternativen ab. Wer nicht selbst investieren möchte, kann sie alternativ über spezialisierte Anbieter oder die Maschinenringe nutzen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Wer selbst eine Drohne fliegen möchte, muss sich vorab sorgfältig über die gesetzlichen Bestimmungen informieren und je nach Fall bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Regelungen basieren auf einem EU-weiten Rahmen der europäischen Luftfahrtbehörde EASA, alle Mitgliedstaaten müssen sich daran halten. Je nach Gewicht und Einsatzzweck unterscheidet man zwei relevante Kategorien: In der sogenannten „Open“-Kategorie – für leichtere Drohnen mit standardisierten Einsätzen – genügen der „kleine Schein“ (A1/A3, kostenloser Online-Kurs mit Prüfung) oder der „große Schein“ (A2, zusätzliche Prüfung nötig, wenn in der Nähe von unbeteiligten Menschen und Gebäuden geflogen wird). Drohnen unter 250 Gramm sind in vielen Fällen erleichtert einsetzbar. Eine Betreiberregistrierung ist aber auch bei Drohnen unter 250 Gramm erforderlich, wenn sie mit einer Kamera oder einem anderen Sensor ausgestattet sind, der personenbezogene Daten erfassen kann – ausgenommen sind Spielzeugdrohnen im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie. Sobald eine Flugmission die Vorgaben der Open-Kategorie nicht mehr erfüllt – etwa bei Schwerlastdrohnen über 25 Kilogramm – rutscht man in die „Specific“-Kategorie. Hier ist zusätzlich der STS-Schein („Standard Scenario“ – eine standardisierte Betriebsgenehmigung mit Theorie- und praktischer Prüfung) nötig und es können weitere behördliche Auflagen für Drohne und Betrieb gelten. Unabhängig von der Kategorie gilt: In Schutzzonen wie Naturparks oder rund um Flughäfen ist das Fliegen ohne besondere Genehmigung verboten. In Südtirol erfolgt das Geozonenmanagement zusätzlich über die Plattform D-Flight der ENAC.
Weitere Details: enac.gov.it und d-flight.it