Geförderter Strom-Austausch
Für Erneuerbare-Energie-Anlagen in Energiegemeinschaften gibt es einen Investitionsbeitrag von 40 Prozent. Jetzt ist diese Förderung auch in Gemeinden bis 50.000 Einwohner möglich.
Gemeinschaften für Erneuerbare Energie ermöglichen den lokalen Austausch von Strom zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Für jede Kilowattstunde, die gleichzeitig erzeugt und genutzt wird, erhalten die Mitglieder einen Förderbeitrag, der entweder direkt an Produzenten und Konsumenten weitergegeben oder für soziale Zwecke innerhalb der Gemeinschaft eingesetzt werden kann.
PNRR-Beiträge bis Ende November
Zur Unterstützung dieser gemeinschaftlich organisierten Energieform sieht der staatliche Aufbau- und Resilienzplan PNRR zusätzliche Investitionsbeiträge vor, sogenannte Verlustbeiträge, die für neu zu errichtende Anlagen für erneuerbare Energie beantragt werden können. Darunter fallen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Photovoltaik, Biogas, Holzvergasung, Windkraft oder Wasserkraft bis ein Megawatt. Förderfähig sind ausschließlich Anlagen, die Teil einer Energiegemeinschaft werden. Die Antragsfrist läuft noch bis zum 30. November dieses Jahres. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Ausweitung der förderfähigen Gemeinden. Künftig sind nicht nur Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern antragsberechtigt, sondern auch jene mit bis zu 50.000 Einwohnern. Damit wird einem deutlich größeren Teil der Bevölkerung der Zugang zur Förderung ermöglicht. Gleichzeitig wurde geregelt, dass Privatpersonen, die den 40-prozentigen Investitionsbeitrag in Anspruch nehmen, künftig keine Kürzungen beim zusätzlichen Beitrag für die innerhalb der Energiegemeinschaft ausgetauschte Energie mehr hinnehmen müssen. Landwirtschaftliche Betriebe hingegen müssen sich wie bisher entscheiden, ob sie den Investitionsbeitrag oder die volle Vergütung für den Stromaustausch innerhalb der Gemeinschaft beanspruchen wollen. Zudem wurden nach positiver Antragstellung die Fristen für die Fertigstellung der Anlage und den Anschluss ans Stromnetz verlängert, um die Umsetzung der Projekte zu erleichtern.
Voraussetzungen für Förderung
Der PNRR-Investitionsbeitrag wird nur dann gewährt, wenn die betreffende Anlage Teil einer Energiegemeinschaft wird, die nachweislich soziale, ökologische und wirtschaftliche Vorteile für ihre Mitglieder sowie für das betreffende Gebiet schafft. Energiegemeinschaften dürfen per Definition nicht gewinnorientiert arbeiten und müssen allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen. Um in den Genuss der Förderbeiträge für die ausgetauschte Energie zu kommen, ist es notwendig, dass innerhalb des Einzugsgebiets genügend verschiedene Produzenten und Konsumenten vertreten sind, deren Stromproduktion und Strombedarf zeitlich möglichst gut aufeinander abgestimmt sind.
Energiegemeinschaften in Südtirol
Wer Interesse hat, einer Energiegemeinschaft beizutreten und von den Förderungen zu profitieren, sollte sich an die bereits gegründeten, genossenschaftlich organisierten Gemeinschaften in Südtirol wenden. Diese wurden vielfach von Gemeinden, Stadtwerken, Bezirksgemeinschaften, engagierten Privatpersonen oder Verbänden initiiert und werden entsprechend unterstützt. Aktive Energiegemeinschaften gibt es bereits in den Gebieten Vinschgau, Burggrafenamt, Sarntal, Jenesien, Ritten, Eisacktal (Ausweitung auf das Wipptal ist geplant), Eggental, Schlerngebiet, Gröden, Gadertal, Pustertal und Tauferer-Ahrntal (siehe Karte). Die Energiegemeinschaft Überetsch-Unterland befindet sich derzeit in Gründung. Weitere Gemeinschaften können noch dazukommen. Mittlerweile ist also bereits ein großer Teil Südtirols durch Energiegemeinschaften abgedeckt.
Laufend aktualisierte Übersicht
Der Raiffeisenverband Südtirol hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf der alle bestehenden genossenschaftlich organisierten Energiegemeinschaften samt Kontaktdaten aufgeführt sind. Auch wenn diese Übersicht derzeit noch nicht vollständig ist, wird sie laufend aktualisiert. Um herauszufinden, welchem Einzugsgebiet man zugeordnet ist, bietet der GSE (Gestore dei Servizi Energetici) eine interaktive Karte an, auf der die Primärkabinen der einzelnen Energiegemeinschaften dargestellt sind. Mit der POD-Nummer – sie befindet sich auf der Stromrechnung und identifiziert den Stromzähler – kann man genau feststellen, zu welchem Gebiet man gehört (siehe Nützliche Links).
Wer stellt den Förderantrag?
Das Ansuchen für den Investitionsbeitrag wird in der Regel durch einen Techniker gestellt, der entweder vom Betreiber der Anlage oder von der jeweiligen Energiegemeinschaft beauftragt wird. Einige Energiegemeinschaften behalten einen Teil des Investitions-beitrags ein, um damit Verwaltungskosten zu decken oder etwaige Kürzungen bei den Energievergütungen auszugleichen.
Was sonst noch zu beachten ist
Wichtig ist, dass der PNRR-Investitionsbeitrag nicht mit anderen Investitionsbeiträgen kombiniert werden kann. Er steht somit in Konkurrenz zu den Landesbeiträgen für Photovoltaikanlagen für kleine Unternehmen, die voraussichtlich ab Jänner 2026 wieder verfügbar sein werden, sowie zur Steuerabschreibung für private Photovoltaikanlagen in Höhe von bis zu 50 Prozent. Die Steuerabschreibung für private Photovoltaikanlagen kann – im Gegensatz zu den Landesbeiträgen für betriebliche Anlagen –
mit den Förderungen für die geteilte Energie kombiniert werden. Unabhängig von Förderungen sollte man bei der Investition in Photovoltaik immer Anbieter und Preise vergleichen und eine unabhängige Wirtschaftlichkeitsberechnung durchführen. Dafür bietet die Bauernbund-Abteilung Innovation & Energie kostenlose Fachberatungen an und stellt ihren Photovoltaikrechner auf dem Portal „mein SBB“ zur Verfügung.

Übersicht Energiegemeinschaften: https://tinyurl.com/rv-energie
Karte Primärkabinen des GSE: https://tinyurl.com/gse-kabinen
Photovoltaikrechner: https://mein.sbb.it/Innovation/Photovoltaik