Geschlossene Höfe: Bauernbund weist Kritik zurück
Um Spekulationen und einen Ausverkauf geschlossener Höfe zu verhindern, hat das Land vor rund einem Jahr die Voraussetzungen für deren Kauf verschärft. Die Kritik der Südtiroler Maklervereinigung an dieser Regelung weist der Südtiroler Bauernbund entschieden zurück.
In den vergangenen Jahren wurden immer wieder geschlossene Höfe an wohlhabende, nicht landwirtschaftlich tätige Käufer – häufig von außerhalb Südtirols – verkauft. Diese nutzen die Höfe vielfach nur wenige Wochen im Jahr als Zweitwohnsitz und Renditeobjekt. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen und der Wirtschaftsgebäude spielen dabei meist keine Rolle und werden häufig als unnötiges Übel angesehen. Der Südtiroler Bauernbund setzt sich deshalb seit Jahren für strengere Regeln beim Kauf geschlossener Höfe ein. Mit der im vergangenen Jahr beschlossenen Gesetzesänderung wurde dieses Anliegen umgesetzt. „Ziel war immer, dass Eigentümerinnen und Eigentümer selbst am Hof wohnen, die dazugehörigen Flächen selbst bewirtschaften und so einen lebensfähigen Bauernstand erhalten“, betont Bauernbund-Landesobmann Daniel Gasser. Werden die Höfe und ihre Bewirtschaftung gesichert, bleiben auch die Lebensmittelproduktion und ein lebendiger ländlicher Raum erhalten – und nicht zuletzt die einzigartige Südtiroler Kulturlandschaft. „Nur mit dieser Zielsetzung sind die gesetzlichen Einschränkungen überhaupt rechtlich möglich.“
Die Neuregelung erfüllt ihren Zweck
Für den Südtiroler Bauernbund zeigt die aktuelle Kritik, dass die Gesetzesänderung ihre beabsichtigte Wirkung entfaltet. Mehrere der vom Sekretär der Maklervereinigung vorgebrachten Argumente sind aus Sicht des Bauernbundes nicht haltbar. „Es stimmt nicht, dass die verschärften Kaufbedingungen für geschlossene Höfe nicht vor Spekulation und Ausverkauf schützen – vielmehr ist das Gegenteil der Fall“, sagt Gasser. Ebenso sei die Behauptung falsch, wonach Höfe aufgrund der neuen Regelung nicht mehr bewirtschaftet würden und deshalb verfielen. Dieses Risiko entstehe vielmehr dann, wenn landwirtschaftsfremde Investoren mit entsprechendem Kapital Höfe erwerben, ohne Interesse an ihrer Bewirtschaftung zu haben. Auch die Aussage, die Neuregelung erschwere die Hofnachfolge, weist der Bauernbund entschieden zurück. Die Voraussetzungen für den Erwerb eines geschlossenen Hofes – darunter die beruflichen Voraussetzungen (Selbstbewirtschaftung, eine berufliche Tätigkeit in der Landwirtschaft oder entsprechende Berufserfahrung) und die schulische Qualifikation – beträfen klassische Hofübergaben innerhalb der Familie nicht. „Die meisten Höfe werden durch Schenkung oder Erbschaft an die nächste Generation weitergegeben. Diese Formen der Hofübergabe sind von den neuen Voraussetzungen ausdrücklich ausgenommen. Dasselbe gilt grundsätzlich für Übertragungen innerhalb der Familie, und zwar bis zum dritten Verwandtschaftsgrad“, stellt Gasser richtig.
Außerfamiliäre Hofübergabe als zusätzliche Chance
Wie wichtig dem Südtiroler Bauernbund der Erhalt landwirtschaftlicher Betriebe ist, zeigt auch die Einführung der außerfamiliären Hofübergabe. Sie ermöglicht es, einen Hof an geeignete, nicht verwandte Personen zu übergeben, wenn innerhalb der Familie keine Nachfolge gefunden wird. „Damit möchten wir die Weiterführung landwirtschaftlicher Betriebe sichern und gleichzeitig einem Ausverkauf entgegenwirken“, erklärt Gasser. Für die Einführung dieses Instruments hätten sich insbesondere auch die Südtiroler Bäuerinnen eingesetzt. Seit dem Start der außerfamiliären Hofübergabe im vergangenen Herbst haben sich sowohl interessierte Hofübergeber als auch zahlreiche potenzielle Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer gemeldet. Das gemeinsame Ziel bleibe unverändert: Südtirols Bauernhöfe sollen in einheimischer Hand bleiben und auch künftig aktiv bewirtschaftet werden.