Die neue Regelung bringt für die Errichtung von -Holzlagerplätzen wesentliche -Erleichterungen.

Holzlager: neue Richtlinien

Die Landesregierung hat kürzlich die Richtlinien für Holzlagerplätze mit Flugdächern und Holzhütten angepasst. Künftig darf Brennholz in jeglicher Form gelagert und Holzhütten dürfen höher gebaut werden.

Lesedauer: 8
Betriebsberatung

Die Landesregierung hat die Richtlinien für die Errichtung von Holzlagerplätzen mit Flugdächern und Holzhütten aus dem Jahr 2021 in einigen Punkten abgeändert. Die nun beschlossenen Änderungen gehen auf einen Vorschlag des Südtiroler Bauernbundes zurück, der von der Landesabteilung Forstdienst geprüft wurde. Die bisherige Einschränkung, wonach Holzlagerplätze mit Flugdächern ausschließlich für die Lagerung von Hackschnitzel bzw. von Holz zur Verarbeitung zu Hackschnitzel genutzt werden durften, wird aufgehoben. Künftig ist die Errichtung allgemein für die Lagerung von Brennholz (u. a. Scheitholz, Rundholz zur Verarbeitung zu Scheitholz oder Hackschnitzel) zulässig. So war es auch in der Vorgängernorm aus dem Jahr 2009 geregelt.

Neue Vorgaben gelten auch für die Seitenwände: Diese dürfen im Innenraum gemessen bis zu einer Höhe von einem Meter bzw. jedenfalls bis zur Höhe des natürlichen Geländeverlaufs in Beton ausgeführt werden. Die Außenseiten außer Erde müssen dabei mit Holz verkleidet werden. Für Fundament und Bodenplatte ist die Verwendung von Beton nun ausdrücklich vorgesehen. Waldbesitzer mit über 300 Hektar Waldfläche im Eigentum dürfen zudem einen zusätzlichen Holzlagerplatz mit Flugdach errichten.
Bei Holzhütten, die auf der Zubehörfläche von Wohngebäuden für die Lagerung von festem Heizmaterial errichtet werden können (1 m² Holzhütte pro 15 m² Wohnfläche), wurde die maximale absolute Höhe von bisher 2,5 auf 3 Meter angehoben, um eine effizientere Lagerung zu ermöglichen. Landesrat Peter Brunner ist überzeugt: „Mit den Änderungen schaffen wir eine praxisgerechte Lösung für Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sowie für landwirtschaftliche Betriebe. Sie sorgen für mehr Klarheit und weniger bürokratische Hürden, während die Vereinbarkeit mit den Vorgaben für Raum und Landschaft weiterhin gewährleistet bleibt.“ Bauernbund-Landesobmann Daniel Gasser erinnert daran, dass es ein Anliegen des Bauernbundes war, bei den Holzlagerplätzen Anpassungen zu erreichen. „Sie sind für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung von großer Bedeutung. Daher gilt unser Dank Landesrat Peter Brunner, der dies nun ermöglicht hat“, freut sich Gasser.  

Landesrat Peter Brunner (l.) und SBB-Landesobmann Daniel Gasser 

Weitere Artikel zu diesem Thema