Individuelle Bauernhaus-Sanierungsberatung

Bauernhöfe prägen seit Jahrhunderten die Landschaft Südtirols. Seit 2020 will die Initiative „Bauernhaus-Sanierungsberatung“ bäuerliche Familien unterstützen, ihre erhaltenswerten landwirtschaftlichen Wohnhäuser zu sanieren, um darin ein zeitgemäßes und komfortables Wohnen zu ermöglichen.

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Betriebsberatung

Rund hundert Eigentümerinnen und Eigentümer von bäuerlichen Wohnhäusern haben in den vergangenen drei Jahren die Chance ergriffen, um sich durch die Bauernhaus-Sanierungsberatung Expertisen von Südtiroler Architektinnen und Architekten über die Sanierung und den Umbau ihres Bauobjektes einzuholen.

Zwei Sessionen geplant
Ab sofort gibt es die Möglichkeit, sich wieder für die Bauernhaus-Sanierungsberatung anzumelden. Geplant ist eine Beratungssession im Frühjahr und eine im Herbst. Zugelassen sind insgesamt 24 Bäuerinnen und Bauern, die ein landwirtschaftliches Wohnhaus besitzen, das mindestens hundert Jahre alt ist und sich in Südtirol befindet. Das Wohngebäude muss zu einem landwirtschaftlichen Betrieb ­gehören, der bewirtschaftet wird. Weiters muss das Gebäude in einem bäuerlichen Ensemble bzw. in einem stimmigen landschaftlichen und historischen Kontext eingebettet sein. Zu guter Letzt muss der Eigentümer die konkrete Absicht haben, das Gebäude für eigene Wohnzwecke zu sanieren.
Bauernbund-Landesobmann Leo Tiefen­thaler freut sich, dass die Bauernhaus-Sanierungsberatung mit Unterstützung der Stiftung Südtiroler Sparkasse für ein weiteres Jahr angeboten werden kann: „Ich hoffe, dass möglichst viele ­Bäuerinnen und Bauern auf dieses kostengünstige Angebot aufmerksam werden und es nutzen. Eigens ausgewählte Architektinnen und Architekten mit Erfahrung unterstützen die zukünftigen Bauherren dabei, den Charme des alten Bauernhauses zu erhalten und gleichzeitig den verfügbaren Wohnraum nach zeitgemäßen Standards nutzbar zu machen.“ Die Anmeldung für die Bauernhaus-Sanierungsberatung im Frühjahr kann ab sofort bis Freitag, 28. April 2023 direkt hier und über das Online-Anmeldeformular unter www.sbb.it/de/service/projekte erfolgen, wobei verschiedene Fragen beantwortet und sachdienliche Dokumente hochgeladen werden müssen. Telefonische Auskünfte zur Beratung gibt es bei Bedarf unter Tel. 0471 999375 oder per E-Mail bei heike.mayr@sbb.it.

Jury trifft eine Auswahl unter eingereichten Vorschlägen
Eine Jury, bestehend aus Vertretern der Projektpartner, prüft die einzelnen Ansuchen und wählt die Objekte aus. Bei der Auswahl werden unterschiedliche Gegebenheiten berücksichtigt, um die Vielfalt der ländlichen Bautradition aufzuzeigen. Die Jury behält sich zeitliche und organisatorische Änderungen vor, so unter anderem die Zuteilung der Beraterarchitekten. Vor der Beratung am Hof werden die an den Bauernbund gesandten Unterlagen vom Beraterteam gesichtet, damit es im Vorfeld einen guten Überblick über die Situation am Hof erhält.

Beratung vor Ort umfasst alle wichtigen Aspekte
Bei der Beratung am Hof durch die Architektinnen und Architekten werden architektonische, raumordnerische und finanzielle Aspekte der Sanierung berücksichtigt. Die Eigentümer werden darin unterstützt, eigene Ideen, Vorstellungen und Wünsche einzubringen, die der beratende Architekt zusammenfasst und in Form von konzeptionellen Überlegungen und Skizzen zu Papier bringt.
Vervollständigt wird die Beratung durch eine Kostenschätzung und schließlich durch eine Übersicht, welche Förderungen von den zukünftigen Bauherrinnen und Bauherren in Anspruch genommen werden können. Falls das betreffende Gebäude unter Denkmalschutz steht, wird nach Möglichkeit auch eine Vertretung des Landesdenkmalamtes anwesend sein.

Termine von Ende Mai bis Anfang Juni
Die Beratung am Hof findet im Zeitraum zwischen 22. Mai und 9. Juni statt. Der genaue Termin für den Lokalaugenschein am Hof wird nach Zulassung zur Beratung zwischen den Beratungssuchenden und den Architekten vereinbart – bei Bedarf mit Unterstützung des Bauernbundes. Im Anschluss an diesen Lokalaugenschein am Hof wird der Architekt das Protokoll mit konzeptionellen Überlegungen wie oben beschrieben anfertigen und es an den Hofeigentümer schicken. Diese Erstberatung kostet 100 Euro zzgl. MwSt. und umfasst 15 Stunden. Auch der Termin für die Anmeldung zu den Beratungsterminen im Herbst steht bereits fest. Die Anmeldung erfolgt zwischen 21. Juli und 22. September 2023.

Den ganzen Bericht finden Sie ab Freitag in der Ausgabe 6 des „Südtiroler Landwirt“ vom 31. März ab Seite 37, online auf „meinSBB“ oder in der „Südtiroler Landwirt“-App.

Heike Mayr

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