Klärung zu Pferden
Wer keine Registrierung vornimmt, riskiert bei Förderungen leer auszugehen.
Für die Alpungssaison 2023 gelten folgende Regeln für Pferdebewegungen: Wenn das Pferd auf eine Alm in der Provinz geschickt wird, muss der Almverantwortliche die Eintragung auf dem Portal „myCIVIS“ registrieren, während der Besitzer das Begleitdokument (modello di accompagnamento – ehemals Vordruck „Modell 4“) direkt auf „Vetinfo“ (das nationale Portal für das Register von Equiden) ausfüllen muss. Dazu muss er bei „Vetinfo“ ein Konto beantragen. Wenn das Pferd auf eine Alm außerhalb der Provinz geschickt wird, muss der Besitzer das Begleitdokument direkt auf „Vetinfo“ ausfüllen. Eine Eintragung durch den Almverantwortlichen ist daher selbstverständlich nicht erforderlich. In beiden Fällen muss zusätzlich das Begleitdokument für die Rückkehr ausgestellt werden.
Für Abklärungen oder Hilfestellungen stehen die zuständigen Amtstierärzte und die Zuchtverbände zur Verfügung.