Neugeborene einschreiben
Wer Kinder in einen Zusatzrentenfonds einschreibt, kann Beiträge von der Region erhalten.
Diese Maßnahme gilt für Kinder, die ab dem 1. Jänner 2025 geboren, adoptiert oder in Pflege genommen werden, sowie übergangsweise für Kinder, die am 1. Jänner 2025 das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder für die seit der Adoption bzw. Übernahme in Pflege noch keine fünf Jahre vergangen sind. Nach der Einschreibung stehen mehrere Beiträge zu, welche von der Region direkt in den Zusatzrentenfonds des Kindes eingezahlt werden: 300 Euro bei Geburt/Adoption/Pflege sowie 200 Euro jährlich bis zum fünften Lebensjahr bzw. fünf Jahre nach Adoption/Pflege bei einer jährlichen Einzahlung von mindestens 100 Euro in den Zusatzrentenfonds. Ist ein Elternteil bereits in den Zusatzrentenfonds „Laborfonds“ eingeschrieben oder besitzt als Arbeitnehmer die Voraussetzungen für eine Einschreibung, kann auch die zukünftige Einschreibung des Kindes beim Patronat ENAPA vorgenommen werden. Das Patronat wird 2026 die Familien kontaktieren, um die fristgerechte Antragstellung vorzunehmen.