Tierhalter mit weniger als zehn Jahren Berufserfahrung müssen bis Jahresende eine Ausbildung absolvieren und eine Prüfung ablegen.

Tierhalter-Ausbildung online

Bis Jahresende müssen Tierhalter, die nicht über eine zehnjährige Berufserfahrung verfügen, eine Tierhalterausbildung und die entsprechende Prüfung absolvieren. Das entsprechende Online-Angebot ist ab 19. August verfügbar.

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Betriebsberatung Weiterbildung

Entwickelt hat das Angebot die Bauernbund-Weiterbildungsgenossenschaft in Zusammenarbeit mit dem Beratungsring Berglandwirtschaft BRING und dem Landestierärztlichen Dienst. Die Ausbildung umfasst 18 Unterrichtseinheiten, die in drei Module zusammengefasst sind, und erfolgt online oder in Präsenz. Ab 19. August können sich Landwirte unter www.sbb.it/weiterbildung in der Rubrik Online-Seminare zur Online-Tierhalterausbildung auf der Lernplattform der Bauernbund-Weiterbildungsgenossenschaft anmelden. 

Präsenzkurse erst ab Oktober verfügbar
Die (zweitägigen) Präsenzkurse hingegen werden erst ab Oktober verfügbar sein. Am Ende folgt jeweils die Abschlussprüfung, dabei gilt es, mindestens 32 von 45 Fragen richtig zu beantworten. Wer die Abschlussprüfung beim ersten Mal nicht schafft, kann diese wiederholen, ohne die Ausbildung erneut absolvieren zu müssen. Die Vorteile beim Online-Kurs sind das zeit- und ortsunabhängige Lernen sowie die niedrigeren Kursgebühren. Diese betragen 60 Euro inkl. MwSt., für die zweitägigen Präsenzkurse hingegen sind 90 Euro inkl. MwSt. fällig.

Regeln für Landwirte mit ­Berufserfahrung
Hat ein Tierhalter mehr als zehn Jahre Berufserfahrung – es gilt das Datum der Ersteintragung in die Tierdatenbank –, muss er nur die Abschlussprüfung ablegen, die Ausbildung bleibt ihm somit erspart. Die Prüfung kann entweder ab 19. August online – auf der Lernplattform der Bauernbund-Weiterbildungsgenossenschaft unter www.sbb.it/weiterbildung (Rubrik Online-Seminare) – oder in Präsenz abgelegt werden. Hierzu wird im Herbst ein eigener Prüfungstermin angeboten. Gleichzeitig bietet der BRING bereits seit dem Frühjahr für Bauernbund-Ortsgruppen die Möglichkeit, die Prüfung auf Ortsebene zu absolvieren – mittlerweile war der BRING in bereits 66 Gemeinden bei Bauernbund-Ortsgruppen in Südtirol zu Gast. Was passiert, wenn ein Landwirt die Ausbildung bzw. die Abschlussprüfung bis zum Jahresende nicht absolviert, ist genau geregelt: Ab dem Jahr 2026 können die Tiere bei der Übergabe von Höfen nur auf den Übernehmer übertragen werden, wenn er den Kurs absolviert hat. Insofern gilt es, bis Jahresende 2025 die Ausbildung zu absolvieren bzw. die Abschlussprüfung erfolgreich zu bestehen.

Ausnahmen von der Regelung für familiäre Herden
Tierhalter von familiären Herden (einzelne Tiere) sind von der Ausbildung und Abschlussprüfung befreit. Solche Fälle sind allerdings sehr rar, da z. B. bereits die Belegung eines Rindes oder der Verkauf von Fleisch nicht mehr als familiäre Tätigkeit eingeordnet wird. Für Imker und Aquakulturen hingegen ist eine eigene Ausbildung erforderlich. Imker, die weniger als zehn Völker halten, den Honig für den Eigengebrauch verwenden und nicht regelmäßig größere Mengen des eigenen Produktionsvolumens verkaufen, sind von der Ausbildung befreit. Bei Überschreitung dieses Schwellenwertes greifen auch hier die zehn Jahre Berufserfahrung. Wer sie nicht vorweisen kann, muss die 18 Unterrichtseinheiten absolvieren. Fischzüchter müssen bei fehlender Berufserfahrung von zehn Jahren auch 18 Unterrichtseinheiten besuchen. Die entsprechenden Ausbildungen werden derzeit noch ausgearbeitet und stehen voraussichtlich im Spätherbst zur Verfügung.  

Ansprechpartner

Für inhaltliche Fragen steht der BRING zur Verfügung (Tel. 0471 063890; E-Mail: info@bring.bz.it), für organisatorische und technische Fragen zu den Kursen hingegen die Bauernbund-Weiterbildungsgenossenschaft (Tel. 0471 999269; E-Mail: astrid.steiner@sbb.it)

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