Weidehaltung auf Almen: Richtlinien für Förderungen
Die Landesregierung hat die Richtlinien für die Gewährung einer Prämie zur Förderung der Weidehaltung auf Almen genehmigt. Ziel ist es, das Tierwohl zu verbessern, die Almwirtschaft und die Aufzucht von Jungtieren zu fördern. Ansuchen um die Prämie sind ab dem Jahr 2026 möglich.
Vorgeschlagen und in der Landesregierung eingebracht hatte die Richtlinien Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher. In früheren Jahren hatte die als „Alpungsprämie“ oder „Tiergesundheitsprämie“ bekannte Unterstützungsmaßnahme einen wichtigen Anreiz für die Alpung der Tiere und die Bestoßung der Almen gebildet. Bauernbund-Landesobmann Daniel Gasser ist erfreut darüber, dass diese Unterstützung mit der neuen Weidehaltungsprämie nun eine Neuauflage erfährt: „Viele Bergbäuerinnen und Bergbauern haben sich eine solche Anerkennung gewünscht. Wir als Bauernbund haben uns dafür eingesetzt, dass es eine Maßnahme gibt, die direkt bei den Betroffenen ankommt.“
Sechs Millionen Euro pro Jahr vorgesehen
Wer Rinder und Pferde mindestens 60 Tage, auch nicht aufeinanderfolgend, auf Almen hält, kann dafür um Beihilfen ansuchen. Der Beihilfebetrag wird in Großvieheinheiten (GVE) berechnet, deren Koeffizienten im Umsetzungsdokument für die ländliche Entwicklung des Strategieplans der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union festgelegt sind. Die Prämie beträgt 200 Euro pro Großvieheinheit in Weidehaltung auf der Alm. Insgesamt stellt das Land Südtirol dafür jährlich sechs Millionen Euro bereit. Die Gültigkeit der Beihilferegelung ist auf den Zeitraum 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2029 festgelegt. Landesrat Luis Walcher erklärt: „Jedes Tier, das im Sommer auf die Alm gebracht wird, trägt zur Pflege der Landschaft und zum Erhalt der Almwirtschaft bei. Gleichzeitig wissen wir, wie arbeitsintensiv die Almhaltung in höheren Lagen ist.“ Mit der Prämie wolle die Landesregierung gezielt dort Unterstützung leisten, wo sie einen praktischen Nutzen bringe. „So profitieren alle: die Tiere, weil sie sich auf der Alm frei bewegen und gesund entwickeln können, die Betriebe, weil sie wirtschaftlich gestärkt werden, und unsere Gesellschaft, weil gepflegte und bewirtschaftete Almen und regionale Milchprodukte erhalten bleiben“, ist Walcher überzeugt.
Ausgleich für Mehrkosten bei der Almhaltung
Die Beihilfe dient dem Ausgleich der Mehrkosten für die Almhaltung – etwa für Transport, Hirtenvergütung, Impfungen, Versicherungen, Pacht, sonstige Weidehaltungskosten. Die Förderung kann mit anderen Prämien – etwa im Rahmen der Ökoregelung 1, Stufe 2 für Rinder – bis zu einem Gesamtbetrag von 500 Euro pro Großvieheinheit kombiniert werden. Nicht kombinierbar ist sie hingegen mit Mitteln aus dem Nationalen Aufbau- und Resilienzplan (PNRR). „Insgesamt ist die Prämie ein Baustein für die Erreichung eines großen Zieles: die Erhaltung der Berglandwirtschaft und besonders der Milchviehhaltung. Ich möchte allen Bergbäuerinnen und Bergbauen einen Dank für ihre Tätigkeit aussprechen und freue mich besonders über junge Bäuerinnen und Bauern, die die Weidehaltung auf den Almen fortführen“, unterstreicht Walcher. Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 24. Oktober den Richtlinien für die Gewährung einer Prämie zur Förderung der Weidehaltung auf Almen zum Zwecke des Tierwohls zugestimmt. Begünstigte der in diesen Richtlinien vorgesehenen Beihilfen sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind und sich freiwillig verpflichten, Maßnahmen zum Wohle der Tiere durchzuführen, und zwar insbesondere die offene Weidehaltung, welche auch die Robustheit und Lebenserwartung der Tiere erhöht.
Die Antragsteller müssen als Tierhalter in der nationalen Viehdatenbank eingetragen sein. Die Beihilfen werden gewährt, um die Kosten teilweise auszugleichen, die dem Tierhalter für Alpung von Rindern und Pferden entstehen. Um die Prämie kann ansuchen, wer Tiere von mindestens einer Großvieheinheit auf die Alm bringt. Die Prämie wird in der Alpungsperiode pro Tier nur einmal gewährt. Für dasselbe Tier kann allerdings in einem anderen Jahr wieder angesucht werden. Die Tiere müssen im Jahr der Antragstellung bis zum 30. September mindestens 60 Tage auf Almen in Südtirol gealpt worden sein. Das Landesamt für Viehzucht der Landesabteilung Landwirtschaft überprüft, ob die Anträge zulässig sind. Über die genaue Abwicklung für die Antragstellung und alle weiteren Details wird der „Südtiroler Landwirt“ zu Beginn des neuen Jahres ausführlich berichten.