Traktorkurs nicht aufschieben

Der Bauernbund ruft jene Bäuerinnen und Bauern, die den ­Befähigungsnachweis zum Lenken des Traktors noch nicht absolviert bzw. aufgefrischt haben, auf, dies baldmöglichst zu tun.

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Service Weiterbildung

Zur Erinnerung: Laut geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Art. 73 des G.v.D. Nr. 81/2008 und Staat-Regionen-Abkommen vom 22.2.2012) ist jeder, der einen Traktor lenkt, verpflichtet, eine entsprechende Schulung zu absolvieren. Jene Bäuerinnen und Bauern, die den Grund- oder Auffrischungskurs im Jahr 2016 oder 2017 absolviert haben, hätten diesen innerhalb Jahresende 2022 auffrischen müssen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, ist seit 1. Jänner 2023 gesetzlich nicht befähigt, einen Traktor zu lenken. Darauf weist der Südtiroler Bauernbund nochmals hin und ruft seine Mitglieder gleichzeitig dazu auf, den entsprechenden Auffrischungskurs so bald wie möglich nachzuholen. Bei jenen Traktorlenkern, die die Auffrischung bzw. Erstausbildung ab 2018 gemacht haben, verfällt die „Befähigung“ je nach Ausstellungsdatum nach Ablauf von fünf Jahren.

Kurse in allen Bezirken und auch online verfügbar

Die Bauernbund-Weiterbildungsgenossenschaft bietet die Auffrischungskurse laufend in allen Bezirken an. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Kurs online von zu Hause aus – bei freier Zeiteinteilung – zu absolvieren. Der Bauernbund empfiehlt die Online-Variante. Eine Übersicht über die Termine sowie die Anmeldung zum (Präsenz- oder Online-) Kurs gibt es im Internet unter www.sbb.it/weiterbildung. Darüber hinaus kann man sich auch über das Portal „mein SBB“ zum Online- oder Präsenzkurs anmelden. Telefonische Auskünfte unter 0471 999335.  cr

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