Viele Fragen zu Tierhalter-Ausbildung

Die von den Gesetzgebern in Rom und Brüssel vorgeschriebene Ausbildung und Prüfung zum Thema Tierwohl betrifft Tausende Nutztierhalter und sorgt bei diesen für viele Fragen und Unsicherheiten. Ein Interview klärt auf.

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Weiterbildung

Der Südtiroler Bauernbund, der Beratungsring Berglandwirtschaft BRING und der Landestierärztliche Dienst setzen alles daran, den Tierhaltern dabei zu helfen, diese neuen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Trotzdem laufen seit Wochen die Telefone heiß, weil viele Fragen dazu haben. Aus diesem Grund hat der „Südtiroler Landwirt“ Christoph Falkensteiner, den Leiter der Bauernbund-Weiterbildungsgenossenschaft, um Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen gebeten. Für weitere Fragen stehen die Ansprechpartner beim Bauernbund bzw. BRING gerne zur Verfügung.

Südtiroler Landwirt: Herr Falkensteiner, wer genau muss die Ausbildung und die Prüfung für Nutztierhalter absolvieren?
Christoph Falkensteiner:
Den Kurs mit anschließender Prüfung müssen alle aktiven Tierhalter machen, die weniger als zehn Jahre in der Tierdatenbank als Tierhalter eingetragen sind – unabhängig davon, wie viel Erfahrung sie haben und ob sie bereits als Kind immer mit in den Stall gegangen sind. Direkt zur Prüfung antreten, ohne die Ausbildung (18 Unterrichtseinheiten) zu absolvieren, dürfen hingegen jene Tierhalter, bei welchen die Ersteintragung in die Tierdatenbank über zehn Jahre zurückliegt.

Bis wann muss die Prüfung abgelegt werden?
Die Prüfung muss noch im Jahr 2025 abgelegt werden. Übernimmt ein Landwirt 2025 den Hof, hat er zwölf Monate Zeit, die Ausbildung zu absolvieren. Ab 2026 müssen Tierhalter, die einen Hof mit Nutztieren übernehmen, bereits vor der Ersteintragung in die Tierdatenbank sowohl den Kurs als auch die Prüfung absolvieren. Das ist sogar die Bedingung dafür. Aber Achtung, auch weil Tierhalter oft nachfragen: Jeder aktive Tierhalter, ausgenommen familiäre Betriebe, muss die Ausbildung bzw. Prüfung machen, nicht nur bei einer Hofübergabe.

Wo genau kann ich mich informieren, wenn ich unsicher bin, seit wann ich in der Tier­datenbank eingetragen bin?
Der zuständige Amtstierarzt hat Einsicht ins entsprechende Register und gibt darüber Auskunft.

Ist die Prüfung schwierig? Besteht die Gefahr, dass man sie möglicherweise nicht besteht?
Es müssen mindestens 32 von 45 Fragen richtig beantwortet werden. Sollte jemand die Prüfung nicht schaffen, kann er sie jederzeit wiederholen, ohne die Ausbildung wiederholen zu müssen. 

Sind auch Tierhalter, die wenige Heimtiere halten, von der verpflichtenden Ausbildung betroffen? 
Sogenannte familiäre Betriebe sind ausgenommen. Solche Fälle sind allerdings sehr rar, denn bereits für die Belegung eines Rindes oder den Verkauf von Fleisch braucht man die Nutztierhalterausbildung bzw. die entsprechende Prüfung.

Sind eigentlich auch die Imker betroffen? Bienen sind schließlich auch Nutztiere ... 
Für Imker ist eine eigene Ausbildung erforderlich. Imker, die weniger als zehn Völker haben und ihren Honig nur für den Eigengebrauch verwenden, sind von der Ausbildung befreit. Bei mehr als zehn Völkern müssen Imker eine eigene Ausbildung mit anschließender Prüfung machen. Auch hier gilt: Wer seit mehr als zehn Jahren Bienen hält bzw. als Halter aufscheint, kann direkt zur Prüfung antreten. Wenn ein Tierhalter sowohl Huftiere als auch Bienen hält, jeweils nicht für familiäre Zwecke, muss er beide Ausbildungen machen. Die Ausbildung für die Imker ist noch in Ausarbeitung, Ansprechpartner ist hier der Imkerbund. Zur Abschlussprüfung können sich Imker, die seit über zehn Jahren als Halter aufscheinen, hingegen bereits heute online über den Link www.sbb.it/weiterbildung anmelden.

Und wie ist das bei den Fischzüchtern?
Genau wie bei den Imkern ist auch für die Fischzüchter eine eigene Ausbildung mit Abschlussprüfung vorgesehen. Auf dem gesamten Staatsgebiet gibt es allerdings sehr wenige passende Kursangebote, weshalb wir mit dem BRING und dem Landestierärztlichen Dienst versuchen, eine praktikable Lösung für die Fischzüchter zu finden.

Welche Vorteile hat es, den Kurs und die Prüfung online zu machen?
Den Online-Kurs und die Online-Prüfung können Tierhalter vollkommen autonom und mit freier Zeiteinteilung von zu Hause aus absolvieren. Damit ersparen sie sich Zeit und auch Geld, denn der Online-Kurs ist günstiger als die Präsenzkurse. 

Hat der Bauernbund auch Lösungen für jene, die nicht so fit am Computer sind?
Selbstverständlich lassen wir auch diejenigen nicht im Stich, die den Kurs und die Prüfung lieber in Präsenz absolvieren möchten. Gemeinsam mit dem BRING bieten wir in den verschiedenen Bezirken zweitägige Tier­halterkurse und die entsprechende Prüfung an. Die Teilnehmerzahl ist dort allerdings begrenzt.

Wie hoch sind die Gebühren für den Kurs und die Prüfung?
Die Kosten betragen für den Online-Kurs mit Prüfung 60 Euro inkl. MwSt. und für den Präsenzkurs mit Prüfung 90 Euro inkl. MwSt. Für die Prüfung allein sind sowohl online als auch in Präsenz 20 Euro inkl. MwSt. zu bezahlen.

Was passiert, wenn man die Prüfung nicht macht?
Laut Dekret sind Sanktionen vorgesehen, wenn der Tierhalter die Ausbildung bzw. die Prüfung nicht vorweisen kann. Daher kann ich den Tierhaltern nur ans Herz legen, diesem Fall vorzubeugen. Wir haben bereits viele positive Rückmeldungen zur Ausbildung erhalten. Natürlich ist sie mit einem gewissen zeitlichen Aufwand verbunden, doch gerade beim Online-Angebot ist man sehr flexibel. Zudem haben wir versucht, den Kurs möglichst praxisnah und abwechslungsreich zu gestalten, mit vielen Praxisbeispielen in Bild- und Videoformat. Ich bin überzeugt, dass Tierhalter im Bereich des Tierwohls dazulernen, was ja schließlich Sinn und Zweck der Ausbildung ist.

Wo kann ich mich für den Online-Kurs bzw. die Online-Prüfung anmelden?
Unter www.sbb.it/weiterbildung können sich Tierhalter zur Ausbildung bzw. zur Prüfung anmelden. Dort sind auch die Termine für die Präsenzkurse einsehbar. 

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