Weitere PNRR-Gelder für Landwirtschaft
Aufgrund der großen Nachfrage nach Unterstützung bei der Modernisierung von Maschinen, wurden dem PNRR-Topf neue Gelder zugewiesen.
Effiziente Verwaltung und professionelle Unterstützung bei der Erstellung komplizierter Ansuchen um PNRR-Gelder machen sich bezahlt. Der Aufruf an Südtirols Landwirte und Landwirtinnen, um finanzielle Unterstützung zur Modernisierung der landwirtschaftlichen Maschinen zur Einführung von Technologien in der Präzisionslandwirtschaft anzusuchen, ist auf große Resonanz gestoßen: 761 Gesuche sind bis zum Termin 31. Mai eingegangen. Es sind keine neuen Gesuche mehr möglich. "Der Fördertopf war ausgeschöpft, wir hätten nicht alle Ansuchen berücksichtigen können und haben deshalb um eine Aufstockung der Ressourcen angesucht. Im PNRR-Bereich ist es einfach ausgedrückt so, dass Gelder auch verschoben werden können. Andere Regionen haben die Fördermittel nicht ausgeschöpft, so wurden dem Land Südtirol weitere 7,8 Millionen Euro zugewiesen.Somit können alle eingereichten Gesuche berücksichtigt werden“, freut sich Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher.
Neuer Beschluss
Damit diese Gelder auch ausbezahlt werden können, war eine Änderung des vorhergehenden entsprechenden Beschlusses der Landesregierung (29. Dezember 2023) nötig. Am Dienstag, 24. September hat die Landesregierung diesen Beschluss gefasst. Dies Maßnahme begleitet die traditionelle Landesförderung. "Die PNRR-Mittel sind sehr gut eingesetzt, da sie die Landwirtschaft fit für die Zukunft machen in Sachen nachhaltige Präzisionslandwirtschaft, Innovation und erneuerbare Energien. Es ist ein Zeichen für gute Stimmung in der Landwirtschaft, dass die Bäuerinnen und Bauern in die Zukunft investieren“, sagt Landesrat Walcher. Gefördert werden Investitionen in sogenannte Präzisionsmaschinen in drei Kategorien. Die erste sind landwirtschaftlich genutzte Maschinen, Anbau- und Hilfsgeräte, die innovative Ausstattungsmerkmale aufweisen, wie Isobus-Kompatibilität, Fernwartungssysteme oder automatische Leitsysteme. Beispiele sind in erster Linie Sprühgeräte, Hebebühnen, Erntemaschinen, Mähmaschinen, Düngerstreuer, Futtermischwagen oder Entmistungsroboter der neuesten Generation. In die zweite Investitionskategorie fallen mit Biomethan oder Elektrizität angetriebene Traktoren, wenn zugleich ein alter Traktor verschrottet wird. Die dritte Kategorie zugelassener Investitionen umfasst innovative Bewässerungs- und Wassermanagementsysteme, nicht aber Rohrleitungen für Bewässerungsanlagen.