Wieder Neuerungen im Rentenbereich
Im Bilanzgesetz (Nr. 207 vom 30. Dezember 2024) wurden einige Neuerungen veröffentlicht, welche auch den Rentenbereich betreffen und kurz aufgeschlüsselt werden. Weitere Informationen und Programmanpassungen von Seiten des INPS sind noch ausständig.
Verlängerung der Rentenform „Quote 103“: Wer im Jahr 2025 mindestens ein Alter von 62 Jahren und 41 Beitragsjahre erreicht, kann diese Rentenform mit einer Wartezeit (sieben Monate bei Lohnabhängigen und neun bei öffentlich Bediensteten) beanspruchen. Für den Zeitraum der vorgezogenen Pensionierung bis Erreichen des Rentenalters wird ein monatlicher Höchstbetrag von 2413,60 Euro an Rente ausbezahlt. Diese Rentenform ist unvereinbar mit Arbeitseinkommen aus selbstständiger oder lohnabhängiger Tätigkeit bis zum Erreichen des Rentenalters – heute 67 Jahre. Ausgenommen sind Einkommen aus autonomer gelegentlicher Tätigkeit bis zu 5000 Euro brutto jährlich.
Verlängerung der Sonderregelung für Frauen „opzione donna“: Die Rentenform wird bis 31. Dezember 2024 mit Änderungen verlängert und innerhalb dieses Zeitraums müssen Frauen 35 Beitragsjahre und 59 Jahre (zwei und/oder mehrere Kinder), 60 Jahre (ein Kind) oder 61 Jahre (keine Kinder) erreichen. Die Wartezeiten – ein Jahr für Lohnabhängige und 18 Monate für Selbstständige – haben sich hingegen nicht verändert. Weiters ist diese Rentenform nur mehr für folgende Frauen in bestimmten Lebenslagen vorbehalten:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und seit mindestens sechs Monaten den Ehegatten oder einen zusammenlebenden Verwandten ersten Grades mit einer schweren Beeinträchtigung (lt. Gesetz Nr. 104/1992) betreuen oder einen zusammenlebenden Verwandten zweiten Grades pflegen, falls die Eltern oder der Ehegatte der pflegebedürftigen Person das 70. Lebensjahr vollendet haben oder Krankheiten aufweisen, welche zu einer Invalidität geführt haben bzw. infolgedessen verstorben sind;
- Personen mit einer Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent;
- entlassene Arbeitnehmerinnen von krisenbehafteten Unternehmen; hierfür gilt das Alter von 59 Jahren, unabhängig von der Kindervoraussetzung.
Verlängerung Rentenform „APE Sociale“: Verlängerung der „APE Sociale“ mit mindestens 30 bzw. 36 Beitragsjahren und einem Mindestalter von 63 Jahren und fünf Monaten für das Jahr 2024. Die Ermächtigungsanträge sind innerhalb 31. März, 15. Juli oder 30. November zu stellen. Diese Rentenform ist unvereinbar mit Arbeitseinkommen aus selbstständiger oder lohnabhängiger Tätigkeit bis zum Erreichen des Rentenalters – heute 67 Jahre. Ausgenommen sind Einkommen aus autonomer gelegentlicher Tätigkeit bis zu 5000 Euro brutto jährlich.