„Wir fordern eine Kehrtwende“
Die Auswahl wirksamer Pflanzenschutzmittel in Europa schrumpft seit Jahren. Welche Folgen das für die landwirtschaftliche Produktion hat und welche politische Trendumkehr es in Brüssel braucht, stand im Mittelpunkt einer gemeinsamen Tagung der Bauernverbände aus Südtirol, Tirol und Bayern in Innsbruck.
Die Ausgangslage ist eindeutig: Die Verfügbarkeit wirksamer Pflanzenschutzmittel in Europa nimmt ab. Zwischen 2019 und 2026 wurde in der EU kein neuer chemisch-synthetischer Wirkstoff zugelassen. Gleichzeitig sind mehr als 80 Wirkstoffe vom Markt verschwunden, weil Genehmigungen ausgelaufen sind, Wirkstoffe zurückgezogen oder Zulassungen nicht verlängert wurden. Die Folgen sind spürbar, der Handlungsdruck wächst.
Praktikabler Pflanzenschutz gefordert
Vor diesem Hintergrund fordern die Bauernverbände eine Weiterentwicklung des europäischen Pflanzenschutzrechts, das den Schutz von Mensch und Umwelt gewährleisten, praktikabel bleibt und die Produktion sichert. „Wir brauchen eine Kehrtwende“, betonte Bauernbund-Landesobmann Daniel Gasser, „neue Wirkstoffe müssen schneller zugelassen werden, und bestehende Mittel dürfen nicht ohne Ersatz verschwinden.“ Die drei Verbände erarbeiteten dazu einen Forderungskatalog (siehe "Südtiroler Landwirt" Ausgabe Nr. 6/2026, S. 11). Die Chancen für Veränderungen stehen derzeit nicht schlecht: In Brüssel wird aktuell ein Gesetzentwurf zur Anpassung des Pflanzenschutzrechts diskutiert. Gleichzeitig gewinnen die Sicherung der europäischen Lebensmittelproduktion und die Wettbewerbsfähigkeit zunehmend an Bedeutung.
Mehr Fokus auf Risikobewertung
Vera Ritz, Leiterin der Abteilung Sicherheit von Pestiziden im deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung, erläuterte bei der Tagung die Prinzipien der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln. „Die Schadwirkung ist eine gewünschte Funktion von Pestiziden. Durch die toxikologische Risikobewertung ist die Sicherheit bei sachgemäßer Anwendung nach aktuellem Stand der Wissenschaft gewährleistet.“ Die Herausforderung bestehe darin, dies der Öffentlichkeit zu vermitteln. Ritz plädierte dafür, in der Gesetzgebung wieder stärker auf die Risikobewertung zu setzen – und weniger auf pauschale Ausschlusskriterien („hazard-based cut-off“). Barbara Edler von der Plattform „European Minor Uses Coordination Facility“ lenkte den Blick auf sogenannte geringfügige Anwendungen, etwa im Obst-, Gemüse- und Weinbau. Gerade hier seien die Lücken im Pflanzenschutz besonders groß – und wachsen weiter. Sie forderte daher, Sonderkulturen bereits bei der Erstzulassung stärker zu berücksichtigen, die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen innerhalb der EU konsequenter umzusetzen und einen EU-weiten Fonds zur Finanzierung von Wirksamkeitsversuchen einzurichten.
Schrumpfende Wirkstoffpalette
Wie sich fehlende Wirkstoffe konkret auswirken, zeigte Robert Wiedmer vom Beratungsring für Obst- und Weinbau anhand von Beispielen aus dem Südtiroler Obstbau. Zur Bekämpfung von Apfelblattlaus und Blutlaus stehen nur noch drei Wirkstoffe zur Verfügung, deren Einsatz zudem stark eingeschränkt ist. Ähnlich angespannt ist die Situation bei Zikaden, Rost- und Spinnmilben. Auch bei Fungiziden geraten zentrale Wirkstoffe zunehmend unter Druck. „Mit einer derart eingeschränkten Mittelpalette wird es schwierig, nachhaltigen Pflanzenschutz zu betreiben und Resistenzen zu managen“, so Wiedmer. Notfallzulassungen und biologische Alternativen könnten punktuell helfen, seien jedoch „nur ein Tropfen auf den heißen Stein“.
Notfallzulassungen als Unsicherheitsfaktor
Noch kritischer ist die Lage im bayerischen Gemüsebau, wie Markus Göttl vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf-Straubing berichtete. Während im Salatanbau vor zehn Jahren noch zehn Wirkstoffe zur Lausbekämpfung zur Verfügung standen, ist es heute nur noch einer. Landwirte sind zunehmend auf Notfallzulassungen und Einzelfallgenehmigungen angewiesen. „Das erschwert die Planung und erhöht die Produktionsrisiken – keine gute Grundlage für eine positive Zukunftsperspektive.“ Zudem wurde bei der Tagung darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Regulierung stark auf die Landwirtschaft konzentriert, während andere Quellen potenzieller Schadstoffe oft weniger Beachtung finden. Darauf wiesen Referenten der Universitäten Tübingen und Bochum anhand von Studien zu Gewässerrückständen hin.