Geschlossene Höfe sollen in Zukunft in den Händen von bewirtschaftenden Landwirten bleiben.

Wohnreform schützt Höfe

Mit der Wohnreform will Südtirol Spekulation ­eindämmen und den ländlichen Raum stärken. Für die Landwirtschaft bedeutend sind die – auch vom Bauernbund gewünschten – strengeren Regeln für den Erwerb von geschlossenen Höfen.

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SBB

Nach intensiver Debatte hat der Landtag Anfang Juni die Wohnreform 2025 mit klarer Mehrheit verabschiedet. Ziel des umfassenden Gesetzespakets ist es, Wohnraum leistbar zu halten, die Ansässigen zu schützen und den Druck auf den Wohnungsmarkt zu senken. Während Wohnbau-Landesrätin Ulli Mair die technischen Details präsentierte, betonten besonders Vertreter aus der Landwirtschaftspolitik die Bedeutung des Gesetzes für den ländlichen Raum – allen voran Landesrat Luis Walcher sowie die Landtagsabgeordneten Sepp Noggler und Franz Locher.

Geschlossene Höfe vor Zweckentfremdung schützen
Landesrat Luis Walcher bezeichnete die Reform als „klares Zeichen gegen Spekulation und den Ausverkauf unserer Heimat“. Besonders wichtig ist ihm der Schutz der geschlossenen Höfe. Künftig sollen diese nur noch von Personen erworben werden dürfen, die eine landwirtschaftliche Ausbildung vorweisen und den Hof auch aktiv bewirtschaften. Das sei entscheidend, um die bäuerliche Struktur langfristig zu erhalten (siehe unten). Zudem verwies Walcher auf notwendige Korrekturen beim Höfegesetz. Die Realität auf vielen Milchbetrieben, die in den letzten Jahren aufgegeben wurden, mache ein entschlossenes Gegensteuern erforderlich. Auch die Zweckentfremdung von Höfen soll unterbunden werden. Diese Neuregelung war vor allem dem ­Südtiroler Bauernbund sehr wichtig, weshalb er sich im ­Vorfeld intensiv mit Landesrat Walcher und dessen Ressort abgestimmt hat. 
Bauernbund-Landesobmann Daniel Gasser unterstreicht den Schulterschluss zwischen Bauernbund und Ressort: „Wir haben uns mit Landesrat Luis Walcher mehrmals im Detail über diese neuen Regeln unterhalten, einen gemeinsamen Weg gefunden und uns auch nicht davon abbringen lassen. Das Ergebnis ist eine sehr gute Basis für die Zukunft unserer geschlossenen Höfe.“  

Neu im Höfegesetz

Künftig darf ein geschlossener Hof nur noch mit Genehmigung der örtlichen Höfekommission erworben werden. Diese prüft zwei zentrale Voraussetzungen:

Landwirtschaftliche Tätigkeit: Der Erwerber muss entweder als selbstbewirtschaftender Bauer tätig sein, in der Landwirtschaft beruflich tätig sein oder eine frühere Berufserfahrung in der Landwirtschaft nachweisen.

Landwirtschaftliche Ausbildung: Erforderlich für den Erwerb sind ein entsprechender Studientitel, ein Diplom oder eine Teilnahmebestätigung an einem Fortbildungskurs für Junglandwirte. Zu diesen Vorgaben gibt es einige Ausnahmen für den Erwerb geschlossener Höfe. Über diese Ausnahmen sowie über alle anderen für die -Landwirtschaft relevanten Details der Reform wird der „Südtiroler Landwirt“ demnächst ausführlich berichten. 

Das neue Gesetz wird demnächst im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt 15 Tage nach diesem Termin in Kraft. 

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