Änderungen für Förderungen melden

Wer für das Jahr 2027 erneut um Förderungen ansuchen möchte, muss zuvor eventuelle ­Rechtstitelverlängerungen und Flächenänderungen melden. Besonders zu beachten ist dabei nach wie vor die Flächenverfügbarkeit über einen mehrjährigen Zeitraum

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Förderungen

Damit die Förderansuchen (Betriebsprämie, Ausgleichszulage, Agrarumweltmaßnahmen, Prämien für integrierte Produktion bzw. ökologischen Landbau, Beiträge für Versicherungen, UMA-Treibstoffzuweisungen) für das Jahr 2027 wieder gestellt werden können, müssen zuvor Rechtstitelverlängerungen vorgenommen (unter anderem über den Südtiroler Bauernbund) und gemeinsam mit etwaigen Flächenänderungen gemeldet werden. Zu beachten ist dabei die restriktive Regelung der Flächenverfügbarkeit im Rahmen der mehrjährigen Agrarumweltmaßnahmen und der Biomaßnahme des Nationalen Strategieplans 2023–2027. Im Laufe der fünf Verpflichtungsjahre können maximal 20 Prozent der Fläche reduziert werden. 

Meldungen ab November möglich
Ab November 2026 können wieder Rechtstitelverlängerungen (Pacht-, Leihverträge usw.), Flächeneintragungen bzw. Flächenänderungen im LAFIS bei den Dienststellen der Landesabteilungen Landwirtschaft und Forstdienst durchgeführt werden:

  • Grünlandbetriebe sowie Mischbetriebe mit Viehhaltung: bei der jeweils zuständigen Forststation;
  • Obstbaubetriebe: Amt für landwirtschaftliche Informationssysteme (LAFIS), Brennerstraße 6, Bozen, oder in den jeweiligen Bezirksämtern für Landwirtschaft;
  • Weinbaubetriebe: beim Amt für Obst- und Weinbau in Bozen, Brennerstraße 6, Bozen, oder in den jeweiligen Bezirksämtern für Landwirtschaft.

Die Landesverwaltung ersucht um Mitteilung der LAFIS-Änderungen sowie um Übermittlung der neuen Rechtstitel per E-Mail bzw. um telefonische Kontaktaufnahme (siehe Verzeichnis unter https://tinyurl.com/kontakte-lafis-27 ). Weiters ersucht die Landesverwaltung die Bäuerinnen und Bauern eindringlich um baldmögliche Mitteilung der durchzuführenden Änderungen und der neuen Rechtstitel, damit die Aktualisierung des LAFIS-Flächenbogens rechtzeitig vorgenommen werden kann. Sollten sich keine Änderungen zum Vorjahr ergeben haben, sind auch keine Änderungen bei den genannten Ämtern und Dienststellen zu melden.

Notwendige Dokumente
Bei der Meldung vorzulegen sind die gültigen Vertragsunterlagen (Rechtstitel) bei Pacht, Leihe inkl. eventueller Dokumente, welche die erfolgte Registrierung der Verträge belegen, sowie ein gültiger Ausweis. Im Falle von Vertragsverlängerungen ist die Einzahlungsbestätigung allein nicht ausreichend, es muss auch der betroffene Vertrag selbst vorgelegt werden (inkl. Registrierung, falls nötig).  

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