Arbeitslosengeld kann beantragt werden

Bis zum 31. März 2026 können landwirtschaftliche Arbeitnehmer einen Antrag um Arbeitslosengeld für das Beschäftigungsjahr 2025 stellen.

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Arbeitslosengeld Naspl

Als landwirtschaftliche Arbeiter sind auch Beschäftigte von landwirtschaftlichen Genossenschaften, Obstgenossenschaften, Kellereien, Sennereien, Saatbaugenossenschaften, Gärtnereien usw. gemeldet. Landwirtschaftliche Arbeitnehmer können Arbeitslosenunterstützung beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Anspruch haben alle lohnabhängigen landwirtschaftlichen Arbeiter, die mindestens zwei Versicherungsjahre nachweisen können und in den Jahren 2024 und 2025 überwiegend landwirtschaftliche Beitragszeiten mit mindestens 102 Tagschichten vorweisen können. Das Arbeitslosengeld beträgt 40 Prozent der vertraglichen Entlohnung. Die zu entschädigende Arbeitslosenzeit wird folgendermaßen ermittelt: Von 365 Tagen werden abgezogen:

  • die geleisteten Tagschichten in der Landwirtschaft;
  • eventuelle übrige Arbeitstage außerhalb der Landwirtschaft;
  • Zeiten mit selbstständiger Tätigkeit;
  • entschädigte Kranken- und Unfallzeiten sowie Mutterschaftszeiten.

Notwendige Unterlagen
Die Anträge auf Arbeitslosenunterstützung für das Jahr 2025 müssen beim NISF/INPS innerhalb 31. März 2026 eingereicht werden. Folgende Unterlagen sind dabei vorzulegen: 

  • Kopie der Identitätskarte; 
  • Kopie aller Seiten des Reisepasses, sofern vorhanden;
  • Für Nicht-EU-Bürger: Kopie der Aufenthaltsgenehmigung;
  • Nachweis sonstiger Arbeitstätigkeiten im Jahr 2025, insbesondere selbstständige Tätigkeiten;
  • bei vorhandener MwSt.-Nummer: Mod. SR 171, Stallregister, Grundbesitzbogen und Pachtvertrag; 
  • bei einem Arbeitsverhältnis außerhalb Italiens: Mod. U1 (EU-Länder) und Mod. PDU1 (Schweiz);
  • Bei Bezug von Arbeitslosengeldern aus dem Ausland im Jahr 2025: Mod. U2; 
  • ausgefülltes Aufnahmeblatt (Download unter https://rebrand.ly/DSAgricola).

Hilfe bei Antrag und Infos
Für die Antragstellung und weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Patronates ENAPA in den Bauernbund-Bezirksbüros zur Verfügung. Weitere Infos gibt es auch online unter www.sbb.it/ patronat.  

Sozial gut ­abgesichert - Jahresthema

Wie kann ich heute bestmöglich für mein Morgen vorsorgen? Dies ist eine Frage, die sich jeder rechtzeitig stellen sollte. Denn nur mit den richtigen Informationen kann man später bei der Rente Nachteile vermeiden und einer Altersarmut entgegensteuern. Hierfür gibt es neben der Pflichtversicherung (Bauernversicherung) auch die Möglichkeit, sich zum Beispiel durch Einzahlung in einen Zusatzrentenfonds ein Polster für die Zukunft aufzubauen. Wichtig ist es hierbei auch, auf das beitragsbezogenes Rentensystem hinzuweisen. Wer niedrige Beiträge einzahlt, erhält im Alter eine geringe Rente. Im Webinar „Meine soziale Absicherung in der Landwirtschaft“, das am 25. Februar abgehalten wurde und sich eines großen Anklangs erfreute, wurde wichtige Aufklärungsarbeit für die Landwirtschaft betrieben. Die Aufzeichnung des Webinars kann bei der Bauernbund-Weiterbildungsgenossenschaft angefragt werden. Eine Kurzübersicht bietet auch der Flyer „Bauernversicherung: Schnellüberblick“, welcher auf der Webseite www.sbb.it/patronat einsehbar ist. Weiteres Informationsmaterial ist in Ausarbeitung.

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