Welche Betriebe wie viele Betten nachmelden oder neu errichten dürfen, hat die Landesregierung nun im Detail festgelegt.

Nachmeldung und Qualitätskriterien

Seit 1. Jänner gelten die Bestimmungen der Bettenkontingentierung. Der Gemeindenverband hat die Modalitäten zur Nachmeldung mitgeteilt und die Landesregierung die Kriterien festgelegt, mit denen ­außerhalb des Bettenkontingentes für UaB-Betriebe weiterhin Betten verwirklicht werden können.

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Betriebsberatung Wirtschaft

Ab 1. Jänner dürfen Betriebe nur so viele Personen über 14 Jahren beherbergen, wie sie Betten gemeldet haben. Kinder unter 14 Jahren brauchen kein gemeldetes Bett. Die gemeldeten Betten laut Tätigkeitsbeginnmeldung stellen also das Bettenkontingent dar, das nicht überschritten werden darf.

Übertretungen sanktionierbar
Übertretungen des Bettenkontingentes sind ab 1. Jänner 2023 sanktionierbar. Da bisher die Schlafsofas und Notbetten eines Betriebes nicht gemeldet werden mussten bzw. durften, wird es für einige Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe notwendig, ihre zusätzlichen Betten zu melden. Diese Aufstockung sollte zeitnah gemeldet werden, um eventuelle Sanktionen zu vermeiden. Bei jenen Betrieben, bei denen die Anzahl der gemeldeten Betten ausreicht, besteht kein Handlungsbedarf.
Die Bettenzahl hat auch Einfluss auf andere Bestimmungen. So gelten beispielsweise ab 25 gemeldeten Betten die Brandschutzbestimmungen für das Gastgewerbe. Ebenso richten sich Mitgliedsbeiträge und Gebühren oft an den gemeldeten Betten aus. In diesem Zusammenhang ist die Notwendigkeit der Bettennachmeldung für den jeweiligen Betrieb vorab zu prüfen.

Bettennachmeldung aufgrund der Nächtigungen 2019
Betriebe, die am 31. Dezember 2019 bereits bestanden haben, können bis 31. März 2023 eine Erhöhung der Bettenanzahl beantragen. Dafür muss der Nachweis erbracht werden, dass die zu meldenden Betten bzw. Schlafgelegenheiten an einem frei wählbaren Stichtag im Jahre 2019 mit Gästen über 14 Jahren besetzt waren. Dafür muss eine Nächtigung ordnungsgemäß gemeldet worden sein. Die Meldung erfolgt direkt durch den Betreiber mittels Abgabe eines eigenen Formulars an die Gemeinde (keine SUAP-Meldung).
Eingehalten werden müssen:

  • die Hygienebestimmungen;
  • die Einstufungskategorie; das bedeutet, dass durch die zusätzliche Bettenanzahl in der Unterkunft keine Reduzierung der Blumen erfolgen darf (z. B. aufgrund von Platzmangel in der Unterkunft);
  • genügend Parkplätze laut Gemeindeverordnung (wenn vorhanden).

Die Meldung
Die Formulare und die geltenden Parkplatzregelungen sind auf den Webseiten der Gemeinden veröffentlicht. Das Formular muss vom Interessierten ausgefüllt und an die Gemeinde weitergeleitet werden (vorzugsweise über PEC). Neben den persönlichen Daten und den Katasterdaten braucht es auch die Gesamtzahl der Betten, den Stichtag und die Anzahl der gemeldeten Nächtigungen am Stichtag.
Außerdem ist für das betreffende Gebäude ein einfacher Grundrissplan beizulegen, in dem die Aufteilung der gesamten Gästebetten nach der gemeldeten Erhöhung auf die Zimmer bzw. auf die Zimmer in den Wohnungen einzuzeichnen ist. Dieser Plan muss es ermöglichen, die Räumlichkeiten, die für Gästebetten verwendet werden, für die von den Bestimmungen vorgesehenen Überprüfungen zu lokalisieren. Es braucht keinen eigenen Plan von einem Techniker. Allerdings ist darauf zu achten, dass die hygienischen und urbanistischen Voraussetzungen für die Meldung gegeben sind (z. B. keine Wohnung für Erntehelfer).
Auch für die Parkplätze muss ein Plan mitgeschickt werden, in dem die Parkplätze eingezeichnet werden. Außerdem muss der Rechtstitel (Besitz, Leihe od. Ä.) angegeben werden. Die Vordrucke sind mit digitaler Unterschrift oder händisch zu unterzeichnen. Falls Sie händisch unterschrieben werden, braucht es zusätzlich eine Kopie des Personalausweises. Diese Meldung ist nach dem 31. März 2023 nicht mehr möglich.

Den ganzen Bericht inkl. der Kriterien für den Erhalt von Betten außerhalb der Kontingente, finden Sie ab Freitag in der Ausgabe 1 des „Südtiroler Landwirt“ vom 20. Jänner ab Seite 31, online auf „meinSBB“ oder in der „Südtiroler Landwirt“-App.

Walter Rier

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