Neue Gentechnik: EU lockert Regeln

Das EU-Parlament hat neue Regeln für Pflanzen aus neuen genomischen Techniken beschlossen. Während Befürworter Chancen für Landwirtschaft und Züchtung sehen, warnen Bioverbände vor weniger Transparenz.

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Produktion

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch vergangener Woche neue Vorschriften für Pflanzen beschlossen, die mit neuen genomischen Techniken, kurz NGT, gezüchtet werden. Parlament und Rat hatten sich bereits im Dezember 2025 vorläufig darauf geeinigt. Die neuen Regeln sollen den Zugang zu klima- und schädlingsresistenten Pflanzen erleichtern. Künftig soll nicht mehr das Zuchtverfahren im Mittelpunkt stehen, sondern die genetische Beschaffenheit der Pflanze. NGT-Pflanzen werden künftig in zwei Kategorien eingeteilt. Zur Kategorie NGT-1 zählen Pflanzen mit einer begrenzten Anzahl und Art von Veränderungen. Diese Veränderungen könnten auch bei herkömmlicher Züchtung auftreten. Wenn bestätigt ist, dass eine Pflanze die Kriterien für NGT-1 erfüllt, wird sie wie eine herkömmliche Pflanze behandelt. Das Parlament setzte jedoch eine Einschränkung durch: Pflanzen, die so verändert wurden, dass sie widerstandsfähiger sind oder Stoffe bilden, die Insekten und Larven abtöten können, dürfen nicht als NGT-1-Pflanzen gelten. Zur Kategorie NGT-2 gehören Pflanzen mit umfassenderen oder komplexeren genetischen Veränderungen. Für sie gelten weiterhin die strengen EU-Vorschriften für genetisch veränderte Organismen. Das heißt: Es braucht Risikobewertungen und für den Verkauf in der EU eine Genehmigung. Die Regeln gelten sowohl für Pflanzen aus Europa als auch für importierte Pflanzen. Außerhalb der EU sind bereits mehrere Produkte aus NGT-Pflanzen auf dem Markt oder in weit fortgeschrittener Entwicklung. Genannt werden etwa glutenarmer Weizen, krankheitsresistente Kartoffeln und trockenheitstoleranter Mais.
Für NGT-2-Pflanzen bleiben Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung verpflichtend. Die Mitgliedstaaten dürfen den Anbau solcher Pflanzen auf ihrem Gebiet einschränken oder verbieten, auch wenn diese Pflanzen in der EU zugelassen sind. Für NGT-1-Pflanzen gelten andere Vorgaben: Sorten, die eine NGT-1-Pflanze enthalten oder aus ihr gewonnen wurden, werden in eine öffentliche EU-Datenbank eingetragen. Außerdem müssen Saatgutsäcke und Vermehrungsmaterial mit „NGT-1“ gekennzeichnet werden. Damit sollen Landwirtinnen und Landwirte eine informierte Entscheidung treffen können. Die EU will zugleich kontrollieren, ob NGT-Pflanzen tatsächlich zu mehr Nachhaltigkeit beitragen. Deshalb sieht die Verordnung vor, die Auswirkungen solcher Pflanzen auf die Nachhaltigkeit zu überwachen. Gemeint sind etwa Pflanzen, die besser mit Trockenheit umgehen oder widerstandsfähiger gegen Schädlinge sind.

Für die biologische Landwirtschaft bleiben neue genomische Techniken verboten. Der technisch unvermeidbare Eintrag von NGT-1-Pflanzen soll aber nicht automatisch als Verstoß gegen die Bio-Vorschriften gelten. Die EU-Kommission soll prüfen, ob die Verordnung für Bio-Betriebe administrative, wirtschaftliche oder praktische Belastungen bringt. Dabei geht es auch um die Selbstwahrnehmung der Bio-Betriebe und um die Wahrnehmung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Ein weiterer Punkt betrifft Patente. Neue genomische Techniken können künftig patentiert werden. Ausgenommen sind Merkmale oder Sequenzen, die in der Natur vorkommen oder auf biologischem Weg hergestellt wurden. Das Parlament verweist auf Schutzmaßnahmen, die Marktkonzentration verhindern sollen. Außerdem sollen sie dazu beitragen, dass die Techniken leistbar und fair zugänglich bleiben. Landwirtinnen und Landwirte sollen ihr Saatgut besser aufbewahren und wieder anbauen können. Die Berichterstatterin Jessica Polfjärd von der Europäischen Volkspartei sprach nach der Abstimmung von einem historischen Schritt für die Landwirtschaft und für Europas Zukunft. Der Zugang zu modernen Züchtungsinstrumenten könne helfen, widerstandsfähigere Pflanzen zu entwickeln, die weniger von Pestiziden abhängig sind. Aus ihrer Sicht stärkt die Entscheidung Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Ernährungssicherheit in der EU.
Die Südtiroler Bioverbände hatten sich vor der Abstimmung kritisch zu Patenten geäußert. In einem offenen Brief forderten Bioland Südtirol, die Arbeitsgemeinschaft für biologisch-dynamische Landwirtschaft und der Bund Alternativer Anbauer ein vollständiges Verbot von Patenten auf Pflanzen – unabhängig von der Züchtungsmethode. Außerdem verlangten sie den Ausschluss von Patenten auf genetische Eigenschaften und biologische Prozesse, freien Zugang zu Saatgut sowie den Schutz bäuerlicher Rechte, vor allem Nachbau und Austausch von Saatgut. Die Verbände warnen, Patente im Saatgutbereich könnten wenige große Konzerne stärken. Sie sehen die Gefahr wachsender Abhängigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, steigender Kosten für Saatgut und Lizenzen, eines eingeschränkten Zugangs zu genetischen Ressourcen und einer Verdrängung kleinstrukturierter und regionaler Züchtung. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Angewandt wird sie zwei Jahre später.

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