Stipendien für Hinterbliebene

Seit dem 1. Jänner 2026 vergibt das INAIL jährlich Schul- und Studienstipendien.

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Patronat

Seit dem 1. Jänner 2026 vergibt das INAIL zusätzlich zu den Hinterbliebenen-Leistungen jährlich Schul- und Studienstipendien an Hinterbliebene, deren Angehöriger infolge Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit verstorben ist: Die Stipendien gelten für die Grund-, Mittel- und Oberschule, die berufliche Aus- und Weiterbildung, Universitäten sowie Einrichtungen der höheren künstlerischen, musikalischen und tänzerischen Ausbildung und die höheren technischen Akademien. Die jährlichen Summen betragen 3.000 Euro in der Grund- und Mittelschule, 5.000 Euro in der Oberschule und für berufliche Ausbildungen sowie 7.000 Euro an Universitäten. Die Auszahlung erfolgt für jedes Studienjahr bei erfolgreicher Teilnahme und auf Antrag ans INAIL für steuerlich zu Lasten lebende Kinder (Altersgrenzen: bei minderjährigen Kindern immer; bei Oberschule/Berufsausbildung 18–21 Jahre; bei Studium oder ähnlichem 21–26 Jahre). 

Der Antrag muss alle nötigen Nachweise zum erfolgreichen Schul- oder Studienjahr enthalten und innerhalb von 60 Tagen nach Ende des jeweiligen Schul- oder Studienjahres eingereicht werden. Als Bildungseinrichtungen anerkannt sind zum einen nationale Schul- und Ausbildungseinrichtungen sowie Universitäten in der EU, zum anderen im Ausland sich befindende Schulen, Hochschulen und künstlerische Ausbildungsstätten mit gültigen Abschlüssen für Italien. Das jährliche Budget beträgt insgesamt 26 Millionen Euro ab 2026. Das INAIL gewährt Stipendien chronologisch nach Antragseingang, und zwar so lange bis das Jahresbudget erschöpft ist. Ein klärendes Rundschreiben vom INAIL ist noch ausständig. 

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