Gefördert wird über den PNRR der Ankauf verschiedener Maschinen.

PNRR-Geldmittel noch verfügbar

Der Endtermin für das PNRR-Förderprogramm „Innovazione macchine“ wurde auf 31. Mai 2024 verlängert. Nicht beanspruchte Fördersummen werden auf Regionen und Provinzen mit überschüssigen Ansuchen ­umverteilt.

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Betriebsberatung

Wie bereits berichtet („Südtiroler Landwirt“ Nr. 1/2024, S. 29), stehen in der Primärproduktion tätigen landwirtschaftlichen Unternehmen (KMU), Genossenschaften und Verbänden und landwirtschaftlichen Dienstleistern in der Provinz Bozen 7,78 Millionen Euro zur Modernisierung landwirtschaftlicher Maschinen aus dem Nationalen Plan für Aufbau und Resilienz (PNRR) zur Verfügung. Nicht gefördert werden weiterhin Investitionen in die Forstwirtschaft sowie in die Bereiche Verarbeitung und Vermarktung. Der ursprünglich auf 31. März festgesetzte Endtermin für das Einreichen der Gesuche wurde um zwei Monate auf 31. Mai 2024 verlängert.

Termine und Kategorien
Gleichzeitig wurden auch die weiteren Termine neu geregelt:

  • innerhalb 31. August 2024: Rangordnung der zugelassenen Betriebe und Mitteilung an die Begünstigten;
  • innerhalb 30. September 2024: Umverteilung der überschüssigen Ressourcen zwischen den Regionen und Provinzen;
  • spätestens innerhalb 31. Dezember 2025: Umsetzung der Investition und Antrag um Endauszahlung.

Die förderbaren Investitionen sind in drei Kategorien unterteilt: Gefördert werden zum Ersten Investitionen in landwirtschaftlich genutzte Maschinen, Anbau- und Hilfsgeräte, die innovative Ausstattungsmerkmale aufweisen (u. a. ISOBUS, Fernwartungssysteme oder automatische Leitsysteme/Lenksysteme) sowie Präzisionsmaschinen zur Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und die Optimierung des Düngemitteleinsatzes sowie innovative Technologien im Tierhaltungssektor (z. B. Hebebühnen, Erntemaschinen, Mähmaschinen, Sprühgeräte, Düngerstreuer, Ladewägen, Ballenpressen, Heukräne, Güllefässer mit Schleppschlauch, Feldspritzen und -roboter, Futtermischwägen sowie Melkanlagen sofern sie – falls motorisiert – elektrisch oder mit Biomethan betrieben werden). Ebenso förderfähig ist der Ersatz von Traktoren durch elektrisch oder mit Biomethan angetriebene Modelle bei gleichzeitiger Verschrottung eines alten Traktors. Schließlich werden auch innovative Bewässerungs- und Wassermanagementsysteme unterstützt, u. a. Investitionen in materielle Güter wie elektrische Wasserpumpen mit den Voraussetzungen „Industrie 4.0“ oder immaterielle Güter wie „Remote Sensing“ und „Proximal Sensing“ zur präzisen Steuerung der Bewässerung neuer, aber auch bestehender Anlagen. Neu geregelt wurde zudem, dass die Investitionen in der erst- und der letztgenannten Kategorie auch mehr als 70.000 Euro ohne MwSt. betragen können (z. B. bei elektrischen Hebebühnen), wobei die maximal anerkannten Kosten weiterhin bei 35.000 Euro liegen, mit Ausnahme der elektrisch oder mit Biomethan betriebenen Traktoren, wo sie 70.000 Euro betragen.

Berechtigte und Beitragssätze
Junglandwirte, die ihren landwirtschaftlichen Betrieb vor nicht mehr als fünf Jahren gegründet oder übernommen haben und über die notwendige Ausbildung verfügen, erhalten einen Fördersatz von 80 Prozent auf die anerkannten Kosten. Für alle anderen Beitragsberechtigten liegt dieser Fördersatz bei 65 Prozent. Jeder Antragsteller darf nur ein einziges Gesuch stellen, wobei in diesem innerhalb der oben angeführten anerkannten Kosten auch um mehrere Güter angesucht werden kann. Dabei muss jedes Gut eigenständig die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Ansuchen online stellen
Die Ansuchen müssen online über das sogenannte SIAN-Portal gestellt werden. Die Bewertung der Anträge erfolgt im Rahmen eines Rangfolgeverfahrens unter Anwendung vordefinierter Auswahlkriterien. Es handelt sich somit nicht um einen „Click-Day“. Aus dem bisherigen Verlauf der Anträge kann rückgeschlossen werden, dass bis dato die verfügbaren Ressourcen für die Provinz Bozen noch nicht ausgeschöpft sind. Auch sind die Anträge in den anderen Provinzen und Regionen noch sehr zurückhaltend, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden kann, dass für die Provinz Bozen weitere Geldmittel zur Verfügung stehen werden und somit wesentlich mehr, wenn nicht gar alle, Anträge finanziert werden können. Der Bauernbund ist Interessierten bei der Erstellung der Dokumentation und bei der Einreichung der Gesuche behilflich. Dazu können sich diese an die Abteilung Betriebsberatung (Tel. 0471 999439 oder E-Mail: pnrr@sbb.it) wenden, um die notwendigen Gesuchs-Unterlagen zu erhalten.

 

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